Fragenfrist 19.12.25 | Veröffentlichung 22.12.25 | Teilnahmefrist 15.01.26 | Vertragsbeginn 01.05.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.4 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG (gem. Anlage A.5 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (gem. Anlage A.6 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hier: Leistungen der Generalplanung), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Ziffer 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. - Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. - Hinweis: Diese Unterlage ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz: Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin bzw. auf den Baustellen des Freibades in Lünen ab der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 5 Tagen/Woche - 100 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 Tagen/Woche - 80 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 3 Tagen/Woche - 60 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 Tagen/Woche - 40 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 1 Tag/Woche - 20 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 100 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 2 und 4 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 4 und 6 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 6 und 8 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) von mehr als 8 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Konzept zur Projekt- und Schnittstellenorganisation: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren zur optimalen Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Abstimmungsprozesse zwischen den Architekten und weiteren Beteiligten an der Planung (z.B. Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung). In diesem Zusammenhang hat der Bieter plausibel zu erläutern, wie er durch die vorgesehenen Maßnahmen den Bedürfnissen, Zielen und Anforderungen des Bauherrn verlässlich zu entsprechen vermag. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Konzept zur Kommunikation mit der Auftraggeberin: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: o Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu der Auftraggeberin (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), o Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für die Auftraggeberin, o Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, o Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
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