Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 17.08.26 | Teilnahmefrist 26.08.26 |
Eignungskriterien
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu unterhalten: - Personenschäden: 3,0 Mio. EUR - Sach- und Vermögensschäden: 3,0 Mio. EUR Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
Entsprechender Nachweis, z. B. Eintragung im Berufsverzeichnis oder Bescheinigung der Inegnieurkammer
Handelsregisterauszug, soweit vorhanden.
1.1) Allgemeinde Vergleichbarkeit der Referenzen anhand folgender Mindestanforderungen: a) Gegenstand der Referenz war die Tragwerksplanung gem. HOAI §51 für einen Neubau oder einen Umbau bzw. eine Sanierung eines Gebäudes. b) Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI §51 bearbeitet. c) Die Referenzen müssen fertiggestellt und / oder an den Nutzer übergeben sein. d) Das Objekt fiel in die Honorarzone III oder höher (gemäß HOAI 2021 oder vergleichbarer Regelung). e) Die Summe der Baukosten zu den KG 300 und 400 belief sich auf mindestens 3.000.000 EUR (ohne MwSt). 1.2) Zusätzlich* zu 1.1: Gebäude mit Nutzung Produktion, Lagerung, Wartung und Pflege, zentr. Ver- u. Entsorgung oder öffentliche Bereitschaftsdienste gemäß BWZ 7000. 1.3) Zusätzlich* zu 1.1: Gebäude mit Sondergründungen/Spezialtiefbau in schwierigem, setzungsempfindlichem Baugrund (z. B. CMC-Säulen, Pfahlgründung). Die genaue Gewichtung der einzelnen Punkte ist dem beiliegenden Teilnahmeantrag anhand der Bewertungsmethodik der Eignungsmatrix sowie der Erläuterung zur Bewertungsmethodik der Eignungsmatrix zu entnehmen.
2.1) Berufserfahrung in der Projektleitung (Leiter/In und Stellvertreter/In) in der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI. 2.2) Durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in in der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI der letzten drei Geschäftsjahre. 2.3) Anzahl der fest angestellten Ingenieure in der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI mit einer Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren. Die genaue Gewichtung der einzelnen Punkte ist dem beiliegenden Teilnahmeantrag anhand der Bewertungsmethodik der Eignungsmatrix sowie der Erläuterung zur Bewertungsmethodik der Eignungsmatrix zu entnehmen.
3.1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren. Die genaue Gewichtung der einzelnen Punkte ist dem beiliegenden Teilnahmeantrag anhand der Bewertungsmethodik der Eignungsmatrix sowie der Erläuterung zur Bewertungsmethodik der Eignungsmatrix zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des Projektteams: Leitung Projektteam (Wichtung 20%): - Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte - Kommunikationsfähigkeit (im Rahmen der Bewertung der Leitung Projektteam) Organisation und örtliche Präsenz (Wichtung 10%): - Interne Organisation, Zuständigkeiten / Vertretungsregelung - örtliche Präsenz insbesondere während der Bauphase
Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Preis: Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar über alle Objekte, d. h. für den Grundauftrag (Objekt A+B) zuzüglich der optionalen Objekte C-E (Honorar über alle Leistungsphasen zzgl. Umbauzuschlag und Nebenkosten auf Basis der im Honorarblatt genannten vorläufigen/fiktiven anrechenbaren Kosten) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und ggfs. konkret benannte besondere Leistungen). Die Einbeziehung der optionalen Objekte in die Preiswertung erfolgt unabhängig von deren späterem Abruf. Das günstigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Die Mehrkosten der weiteren Angebote werden als prozentuale Mehrkosten bezogen auf das günstigste Angebot ermittelt. Entsprechend dieses Mehrkosten-Prozentsatzes wird die Maximalpunktzahl i.H.v. 5 Punkten für die Bewertung der weiteren Angebote prozentual abgemindert. Angebote, die einen Mehrkosten-Prozentsatz >/= 100 % aufweisen erhalten 0 Punkte. Die Punktzahl wird auf eine Zahl hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
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