Veröffentlichung 22.07.26 | Fragenfrist 18.08.26 | Teilnahmefrist 28.08.26 | Vertragsbeginn 16.11.26 |
Eignungskriterien
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch: a) Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können, oder b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023/2024/2025) Nachweis
Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis
Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers Nachweis
1.Eignungskriterium
Zuschlagskriterien
Preis
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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