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Sanierung Faulbehälter 1-5 im Klärwerk 1, Nürnberg

Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Planung und Bauüberwachung der folgenden Maßnahme: Auf dem Werksgelände des Klärwerk 1 in Nürnberg sollen die Faulbehälter 1-5 inkl. dazugehörigem Aufzugsturm und Verbindungsbrücken aufgrund von schlechten baulichen Zuständen umfassend saniert werden. Die Maßnahme beinhaltet dabei neben der Bauwerksinstandsetzung auch eine Erneuerung der Verfahrens- und Prozesstechnik wie Rohrleitungen, Maschinentechnik und sonstige Faulbehälterinstallationen. Bautechnisch sollen umfangreiche Betonsanierungen, Abdichtungsarbeiten und v.a. die energetische Sanierung (Wärmedämmung und Fassadengestaltung) umgesetzt werden. Ziel ist es die Faulbehälter so instand zu setzen, damit in Zukunft ein zeitgemäßer, sicherer und effizienter Betrieb der Schlammfaulung möglich ist. Zu beachten ist die betriebsbedingte serielle, abschnittsweise Abwicklung der Baumaßnahme über fünf Bauabschnitte. Zunächst ist für die Gesamtheit ein übergeordneter Systemplan zu erarbeiten. Aufbauend auf diesem "Sanierungsplan" werden die einzelnen Bauabschnitte abgearbeitet. Die Beauftragung erfolgt dabei Stufenweise. Dabei ist die Kostenberechnung des jeweiligen Bauabschnitts Honorargrundlage. Die Maßnahme beinhaltet nicht die umfassende Erneuerung der Rohrleitungsinstallationen im unteren Installationsgang bzw. Fauleikeller.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Fragenfrist
18.08.26
Teilnahmefrist
28.08.26
Vertragsbeginn
16.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Nürnberg, Deutschland
E-Mail
sun@stadt.nuernberg.de
Telefon
+49 9112310
Website
https://www.nuernberg.de/internet/sun/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch: a) Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können, oder b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).

  • Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023/2024/2025) Nachweis

    • Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen: — testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
    • — testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
    • Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
    • Mindeststandards:
    • Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 300 000 EUR pro Jahr (netto) (außer bei Büroneugründungen).
  • Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis

    • Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
    • — Kopie der Versicherungspolice,
    • — Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
    • Mindestanforderung:
    • — Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden,
    • Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und
    • Vermögensschäden). Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
  • Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers Nachweis

    • Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen: — Auszug aus dem Handels- oder
    • Berufsregister (soweit eingetragen).
  • 1.Eignungskriterium

    • Objektplanung Ingenieurbauwerke, Sanierung eines Behälterbauwerks der Abwasserbehandlung, LPH2-3
    • Nachweis Eigenerklärung.
    • a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 3.
    • b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 3 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2018 bis vor Ende Teilnahmefrist dieses Verfahrens abgeschlossen.
    • c) Die Baukosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke (KG 300) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1.000.000,- € netto.
    • d) Die Planungsleistungen wurden für die Sanierung eines Behälterbauwerks der kommunalen Abwasserbehandlung erbracht. Hierzu zählen insbesondere Faulbehälter, Schlammbehälter, Vorklärbecken oder vergleichbare abwasserführende Bauwerke.
    • e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
    • 2.Eignungskriterium: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Sanierung eines Behälterbauwerks der Abwasserbehandlung, LPH 5-7
    • Nachweis Eigenerklärung.
    • a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
    • b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2019 bis vor Ende Teilnahmefrist dieses Verfahrens abgeschlossen.
    • c) Die Baukosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke (KG 300) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1.000.000,- € netto.
    • d) Die Planungsleistungen wurden für die Sanierung eines Behälterbauwerks der kommunalen Abwasserbehandlung erbracht. Hierzu zählen insbesondere Faulbehälter, Schlammbehälter, Vorklärbecken oder vergleichbare abwasserführende Bauwerke.
    • e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
    • 3.Eignungskriterium: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Sanierung eines Behälterbauwerks der Abwasserbehandlung, LPH 8
    • Nachweis Eigenerklärung.
    • a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI, in der Leistungsphase 8.
    • b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2020 bis vor Ende Teilnahmefrist dieses Verfahrens zu mindestens 50 % abgeschlossen.
    • c) Die Baukosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke (KG 300) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1.000.000,- € netto.
    • d) Die Planungsleistungen wurden für die Sanierung eines Behälterbauwerks der kommunalen Abwasserbehandlung erbracht. Hierzu zählen insbesondere Faulbehälter, Schlammbehälter, Vorklärbecken oder vergleichbare abwasserführende Bauwerke.
    • e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
    • 4.Eignungskriterium: Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erneuerung bzw. Sanierung der Anlagen eines Bauwerks aus der Abwasserentsorgung, LPH 2-3
    • Nachweis Eigenerklärung.
    • a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2-3, gem. HOAI.
    • b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 3 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2018 bis vor Ende Teilnahmefrist dieses Verfahrens abgeschlossen.
    • c) Die Baukosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen für die KG 470 ≥ 350.000 € netto.
    • d) Die Planungsleistungen wurden für die Erneuerung bzw. Sanierung der technischen Anlagen eines Bauwerks aus der Abwasserentsorgung erbracht.
    • e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone II.
    • 5. Eignungskriterium: Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erneuerung bzw. Sanierung der Anlagen eines Bauwerks aus der Abwasserentsorgung, LPH 5-7
    • Nachweis Eigenerklärung.
    • a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 5-7, gem. HOAI.
    • b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2019 bis vor Ende Teilnahmefrist dieses Verfahrens abgeschlossen.
    • c) Die Baukosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen für die KG 470 ≥ 350.000 € netto.
    • d) Die Planungsleistungen wurden für die Erneuerung bzw. Sanierung der technischen Anlagen eines Bauwerks aus der Abwasserentsorgung erbracht.
    • e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone II.
    • 6.Eignungskriterium: Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erneuerung bzw. Sanierung der Anlagen eines Bauwerks aus der Abwasserentsorgung, LPH 8
    • Nachweis Eigenerklärung.
    • a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in der Leistungsphase 8, gem. HOAI.
    • b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2020 bis vor Ende Teilnahmefrist dieses Verfahrens zu mindestens 50 % abgeschlossen.
    • c) Die Baukosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen für die KG 470 ≥ 350.000 € netto.
    • d) Die Planungsleistungen wurden für die Erneuerung bzw. Sanierung der technischen Anlagen eines Bauwerks aus der Abwasserentsorgung erbracht.
    • e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone II.
    • --- Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

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