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Sanierung Geschwister-Scholl-Gymnasium Stadt Wetter (Ruhr)- Schadstoffsanierung

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
21.07.2026
Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasium Wetter an der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in 58300 Wetter (Ruhr). Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Gymnasiums sowie der angrenzenden Dreifach-Wettkampfsporthalle (inklusive energetischer Sanierung) einschließlich einer Schadstoffsanierung. Das Gymnasium liegt in zentraler Lage in Wetter (Ruhr) im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Schulgrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Sanierung des Gymnasiums - mit Ausnahme der naturwissenschaftlichen Räume in Ebene 00, die bereits im Jahr 2019 saniert wurden - erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Sanierung der Sporthalle ist im Anschluss vorgesehen. Erneuert werden die gesamte technische Gebäudeausrüstung, sämtliche Oberflächen (Boden, Decken, Wände), das Dach sowie die Fassade einschließlich der Fenster. Beide Bauabschnitte beginnen jeweils mit einer Schadstoffsanierung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Fragenfrist
13.07.26
Abgabefrist
21.07.26
Öffnung
21.07.26
Vertragsbeginn
31.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wetter (Ruhr), Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
projekt.gsg@stadt-wetter.de
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Telefon
+49 2335840 580
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Website
https://www.stadt-wetter.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle
    • zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
    • Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Mindestanforderung an die Eignung ist ein Umsatz im Durchschnitt von mindesten 2,5 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind.
    • Referenzliste über Arbeiten für Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau innerhalb der letzten 5 Jahre
    • zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen. Mindestanforderung an die Eignung sind: a) der Nachweis über mindestens drei erbrachte Referenzvorhaben mit einem nach Art und Umfang vergleichbaren Auftragsgegenstand (Asbest, PAK, KMF, PCB, SM) und einem Auftragswert von mind. 1 Mio. EUR netto und b) der Nachweis über mindestens zwei erbrachte und den Anforderungen zu a) genügenden Referenzvorhaben, die bei laufendem Betrieb umgesetzt wurden.
    • Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal)
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124). Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen. Mindestanforderung an die Eignung ist eine Anzahl von mindestens 15 aktuell beschäftigten Arbeitskräften, die im Bereich der Schadstoffsanierung eingesetzt werden können.
    • Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    • die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
  • Nachweis des Überwachungszertifikates Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Art gemäß KrWG / EfbV. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Vorlage einer Kopie des Zertifikates der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich das zuvor genannte Zertifikat aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Preis

    • Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.)
    • eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.

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