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Sanierung GGS Bergstraße Alt-Wetter - Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
16.07.2026
Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung der Gemeinschafts-grundschule Bergstraße Alt-Wetter, Bergstraße 23 in 58300 Wetter. Der Altbau der Gemeinschaftsgrundschule wurde etwa im Jahr 1900 in Massivbauweise erbaut, erstreckt sich über drei Ebenen (UG - 1. OG) und schließt mit einem Satteldach ab. Die Fassade besteht aus Bruchsteinmauerwerk. Im Untergeschoss des Gebäudes befinden sich die Heizungsanlage und diverse Lagerräume, im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sind die Klassenräume zu finden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Fragenfrist
08.07.26
Abgabefrist
16.07.26
Öffnung
16.07.26
Vertragsbeginn
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wetter (Ruhr), Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
projekt.bergschule@stadt-wetter.de
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Telefon
+49 2335840 580
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Website
https://www.stadt-wetter.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle
    • zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
    • Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
    • Referenzliste über Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau innerhalb der letzten 5 Jahre
    • zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum
    • der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen
    • Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
    • Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal)
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124)
    • die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
    • Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    • die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
    • a) Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Asbest
    • zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises. b) Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen
    • zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises. Zu a) und b): Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich der jeweilige Nachweis aus diesem Verzeichnis ergibt.

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Preis

    • Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.)
    • eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.

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