Veröffentlichung 19.02.25 | Abgabefrist 25.03.25 | Öffnung 25.03.25 | Vertragsbeginn 26.05.25 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bedingung Auftragsausführung: Nichtvorliegen eines Russlandbezugs: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Zuschlagskriterien
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