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Sanierung Mehrzweckhalle Kindsbach | Objektplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
Die Ortsgemeinde Kindsbach (Verbandsgemeinde Landstuhl) beabsichtigt die Sanierung der Mehrzweckhalle Kindsbach. Die Mehrzweckhalle dient als Sport- und Veranstaltungshalle und gliedert sich in die Gebäudeteile Sporthalle, Umkleidetrakt und Küchentrakt. Ein Teilbereich auf der Westseite (zweigeschossiger Bau) wurde zwischenzeitlich verkauft und ist nicht Gegenstand der Sanierung. Der Umkleidetrakt sowie Teile der Sporthalle wurden vor ca. 5 Jahren bereits saniert. Die Ortsgemeinde Kindsbach schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Sanierung der Mehrzweckhalle Kindsbach aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie der Tragwerksplanung ausgeschrieben.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
20.07.26
Teilnahmefrist
27.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
110.000 €
Erfüllungsort
Landstuhl, Deutschland
E-Mail
vg@landstuhl.de
Telefon
06371830

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Be-scheinigung der Architektenkammer. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Ein-tragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versiche-rungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaf-tung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedin-gungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.

  • Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Be-werbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenz-leistungen im Bereich Objektplanung - Gebäude und Innenräume - gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.

  • Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eig-nung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.

  • Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektlei-ter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.

  • Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot: Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.

  • Projektplanung: Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Objektplaner sowie weiteren Fachplanern. (ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden. (iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten. Anlage 2 zum Projektexposé Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird.

  • Projektdurchführung: Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB24 Seiten
Eignungskriterien89 KB4 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
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