Frist abgelaufen

Sanierung Pestalozzi Schule Gerlingen_Tragwerksplanung (TWP)

Die Angebotsfrist ist am 10. Juni 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
30.04.2026
Angebotsfrist
10.06.2026
Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.04.26
Abgabefrist
10.06.26
Öffnung
10.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gerlingen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
gm@gerlingen.de
Telefon
+49 71 56 - 205 83 10
Website
https://www.gerlingen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Das Unternehmen muss über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
    • mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und
    • mind. 2 Mio. Euro für Sachschäden verfügen.
    • Die Schadensersatzleistung muss mindestens
    • das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen.
    • Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für jedes Mitglied entsprechend.
    • Per Eigenerklärung hat das Unternehmen zu erklären, dass es im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung
    • mit den geforderten Deckungssummen abschließt bzw. diese entsprechend erhöht.
    • Abgabe einer Eigenerklärung zur Führung der Berufsbezeichnung
    • Ingenieur/ Ingenieurin der Tragwerksplanung
    • oder Befähigung gemäß Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG.
    • Die vorgesehene Projektleitung hat über eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren
    • in der Projektleitung entsprechend HOAI § 49 ff zu verfügen.
    • Die Nachweise müssen jederzeit vom Bieter erbracht werden können.
    • Es ist ein durchschnittlicher Mindestgesamtumsatz erforderlich
    • von ≥ 300.000 EUR/ Jahr (netto),
    • bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Kalenderjahre.
    • Umsätze bei Bietergemeinschaften werden zusammengerechnet.
  • Es sind zwingend zwei Referenzprojekte durch den Bieter/die Bietergemeinschaft und/oder ggf. durch den Unterauftragnehmer im Sinne des § 47 VgV (Eignungsleihe) einzureichen, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen

    • ...Sanierung einer Bildungs- oder Kultureinrichtung
    • ...Leistungszeitraum in den Jahren 01/2016 – 01/2026 (Rohbau fertig)
    • ...vergleichbare Größe ≥ 3.500 m² BGF
    • ...Durchführung der Leistungsphasen 2-6

Zuschlagskriterien

  • Projektteam/ Projektmanagement - Gewichtung 35%

    • 1.1 Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung anhand persönlicher Referenzen (15%)
    • 1.2 Ablauforganisation/ Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams (10%)
    • 1.3 Örtliche Präsenz in Planungsphase (10%)
  • Fachlich-inhaltliche Herangehensweise - Gewichtung 45%

    • Mit der Beantwortung der von der Auftraggeberin aufgeführten, konkreten Fragen zur Planungsaufgabe bzw. zum Bauvorhaben stellt der Bieter/ die Bietergemeinschaft seine/ihre fachlich inhaltliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe dar und in inwiefern von ihm/ihr eine qualitätvolle Ausführung erwartet werden kann:
    • a) Bestandsertüchtigung & Lastreserven (15%)
    • b) Risiko-Identifikation (15%)
    • c) Hangsicherung & Baugrundrisiko (15%)
  • Honorar - Gewichtung 20%

    • Basis der Honorarbewertung ist der Kostenrahmen der Baukosten. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet.
    • Hinweis: Es werden vorläufig anrechenbare Kosten (netto) der Berechnung des Honorarangebots zugrunde gelegt. Die Angabe dient dazu, für alle Honorarangebote eine gleiche Bemessungsgrundlage herzustellen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt später nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI. Die genannten anrechenbaren Kosten werden also nicht für das Vertragsverhältnis festgeschrieben.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
Vertragsentwurf56 KB4 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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