Frist abgelaufen

Sanierung Stadtmuseum - 047_054.2 Brandschutz- und Niederspannungsarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.11.2023
Angebotsfrist
10.01.2024
047_054.2 Brandschutz- und Niederspannungsarbeiten
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.11.23
Abgabefrist
10.01.24
Öffnung
10.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landsberg, Deutschland
Vertragslaufzeit
22 Tage
E-Mail
vgs.hochbau@landsberg.de
Freischalten
Telefon
+49 8191128435
Freischalten
Website
https://www.landsberg.de/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124 Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen

    • Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
    • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
    • Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen
    • zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen
    • Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
    • Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
    • Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind
    • die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese
    • Unternehmen erfolgen.
    • Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
    • genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
    • Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. mit § 6b EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
    • Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
    • - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
    • - Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
    • - Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
    • - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    • - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
    • - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
    • Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A:
    • Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe. Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten.
    • Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
    • Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
    • Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
    • Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
    • Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§132 und 133 GWB).
    • Hinweis:
    • Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a Nr. 1 VOB/A).
  • PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124 Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind

    • - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
    • - Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
    • - Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
    • - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    • - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
    • - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124 Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst - Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen(§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU Abs. 1 VOB/A. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind

    • - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
    • - Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
    • - Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
    • - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    • - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
    • - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

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