Veröffentlichung 25.06.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: Die Summe aus Grundhonorar, den Besonderen Leistungen und den Nebenkosten aller Bieter wird mit dem, durch den Auftraggeber ermittelten Honorarwert (AEH)verglichen. Die Angebote, die mit dem Preis, welches durch den AG ermittelt wurde, übereinstimmt, erhalten 5 Punkte. Die Angebote, die unterhalb des vom AG ermittelten Honorarwerts liegen, aber den 1,05-fachen Wert nicht untersteigen erhalten auch 5 Punkte. Höchstes zulässiges fiktives Angebot ist mit der 1,5-fache Abweichung (oberhalb) des geschätzten Honorars vom AG [1,05xAEH=>0Punkte]. Niedrigstes zulässiges fiktives Angebot ist mit der 2-fache Abweichung (unterhalb) des geschätzten Honorars vom AG [0,5*AEH=<0Punkte]. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Qualität: Planungs- und Durchführungsphilosophie der Elektrotechnik
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