Veröffentlichung 12.06.26 | Fragenfrist 03.07.26 | Abgabefrist 14.07.26 | Öffnung 14.07.26 | Vertragsbeginn 05.10.26 |
Eignungskriterien
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragsfpflichtig) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durch Finanzamt ausgestellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Zwei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren. Vergleichbar sind Maßnahmen des Neubaus, der Erneuerung oder Instandsetzung von Trinkwasserleitungsnetzen unter laufendem Betrieb auf sensiblen oder betrieblich genutzten Liegenschaften (z. B. Campus-, Forschungs-, Klinik-, Industrie-, Verwaltungs- oder vergleichbare Standorte). Mindestens eine Referenz muss folgende Merkmale aufweisen: - mindestens ca. 500 m Leitungsbau Trinkwasser - mindestens 10 Haus- / Objekt- / Anlagenanschlüsse - mindestens 4 Umschlüsse / Einbindungen in Bestandsnetze - abschnittsweise Bauausführung bei laufendem Betrieb - Aufrechterhaltung der Versorgung mittels Provisorien - Koordination mehrerer Nutzer / Betreiber / Fachgewerke Weitere erforderliche Angaben in den Referenzprojekten: - Auftragssumme - Ausführungszeitraum - Benennung des Projektleiters - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer - Angaben der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen - Bestätigung des AG über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer solchen Eintragung verpflichtet ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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