Veröffentlichung 18.04.25 | Fragenfrist 12.05.25 | Teilnahmefrist 16.05.25 |
Eignungskriterien
Berufserfahrung
Erlaubnis zur Berufsausübung: Beschreibung: Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister ist einzureichen oder in Ermangelung eines solchen eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Berufsqualifikation: Die für die Erbringung der Leistungen Benannten – dies gilt für Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und Bauleitung – müssen die nachfolgend beschriebene Berufsqualifikation nachweisen. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Ingenieur" und/oder "Beratender Ingenieur" und/oder "M.Sc." und/oder "M.Eng." und/oder "B.Sc." und/oder "B.Eng." oder vergleichbar berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. - Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 2.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie 2.000.000,00 Euro für sonstige Schäden, jeweils mindestens 2-fach maximiert pro Jahr und Schadensfall, oder eine verbindliche Erklärung, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
Anzahl der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter
Nachweis durch Referenzprojekte
Zuschlagskriterien
1. Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung
2. Qualitätsmanagement
3. Honorare: Das Honorar wird rechnerisch bewertet. 1. Das günstigste Honorar erhält die volle Punktzahl. 2. Die weiteren zu wertenden Angebote erhalten eine Punktzahl, die sich aus folgender Berechnung ergibt: Bruttopreis des günstigsten Honorarangebots multipliziert mit der vollen Punktzahl und dividiert durch den Bruttopreis des jeweils zu wertenden Angebots. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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