Sanierung von Wohnungen hier: Vergebene Aufträge im 10.Quartal des DBS (Januar-März 2026)

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. ---- Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei / Einbau von genormten Baufertigteilen --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 3-5 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark - Region 5: Berlin und Brandenburg - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe - Region 10: Nord NRW - Region 11: Süd NRW - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken - Region 14: Bayern - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm - Region 16: Südliches Baden-Württemberg
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
oth-mult
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
Verdingung@bundesimmobilien.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.

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Konzeptvorlage89 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB8 Seiten
Vertragsentwurf287 KB16 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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