Veröffentlichung 23.04.26 | Fragenfrist 11.06.26 | Abgabefrist 18.06.26 | Öffnung 18.06.26 | Vertragsbeginn 16.11.26 |
Eignungskriterien
https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=153824
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu seinen Lasten für die gesamte Ausführungszeit und für seine Bauleistung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden (inkl. Umwelthaftpflicht, Basis- und Regressrisiko) sowie EUR 3.000.000 für Vermögensschäden abzuschließen. Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr zu betragen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) machen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung oder Eintragung in Handwerksrolle. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen einen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000,00 EUR (netto) pro Jahr.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
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