Veröffentlichung 23.10.25 | Fragenfrist 27.11.25 | Abgabefrist 03.12.25 | Öffnung 03.12.25 | Vertragsbeginn 23.02.26 |
Eignungskriterien
Vergleichbare Referenzen
Eintragung Handelsregister Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis auf entsprechende Anforderung der Auftraggeberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz Umsatz des Unternehmens: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.Durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Fachliche Eignung / Berufliche Qualifikation der Bauleitung Geforderter Nachweis: Die mit der Bauleitung vorgesehene Person muss über einen gültigen Schulungsnachweis gemäß VDI 6023, Kategorie A verfügen. Hinweis: Der Nachweis dient dem Beleg der fachlichen Eignung im Bereich der hygienegerechten Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen gemäß VDI-Richtlinie 6023. Die Kategorie A richtet sich an Personen mit leitender Funktion, insbesondere Bauleiter und verantwortliche Fachkräfte. Art des Nachweises: Kopie des Schulungszertifikats oder Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Schulung gemäß VDI 6023, Kategorie A (nicht älter als 5 Jahre bei fehlender Nachschulung). Zeitpunkt der Einreichung: Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe vorzulegen. Ausschluss bei Nichtvorlage: Die fehlende Vorlage dieses Nachweises führt zum Ausschluss des Angebots gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (Nichtvorliegen eines geforderten Nachweises der Eignung).
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