Frist abgelaufen

SAP S/4HANA Brownfield Migration

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.11.2023
Angebotsfrist
Der Hamburg Airport setzt seit 1996 SAP R/3 in der nun aktuellen Version SAP ECC 6.0 EHP 8 ein. Im Jahr 2025 soll im Rahmen einer Brownfield Migration das SAP-System auf die 2025 gültige S/4HANA-Version umgestellt werden. Ein Go Live der Brownfield Migration ist für Ende Juni 2025 avisiert. In einem zweiten Projektschritt sollen weitere nachträgliche Prozessoptimierungen stattfinden.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
03.11.23
Teilnahmefrist
24.11.23
Vertragsbeginn
01.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
zentraleinkauf@ham.airport.de
Telefon
040 50751438
Website
https://www.hamburg-airport.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen\n\nDer Bewerber erklärt,\n\naa) dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.\n\nab) dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewer-bers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfah-rens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.\n\nac) dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.\n\nad) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach

    • \n- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen)
    • \n- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder \n- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
    • (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
    • \n- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen)
    • (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
    • \n- § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
    • \n(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
    • \n- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
    • (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
    • \n- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
    • (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
    • \n- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)\n(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
    • \n- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
    • (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
    • \n- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
    • (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB)
    • \n- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
    • (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder\n- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB
    • \n- (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)\n\nb) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist.\nDer Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge). Eine Kopie ist ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.\n\nDer Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter BT-747/BT-750 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.\n\nFür die Prüfung der Teilnahmeanträge sowie für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird\nwird auf BT-300 (Beschaffungsinformationen) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.\n\nEin Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter BT-747/BT-750 aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
    • a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • \n\nb) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • \n\nFür die Prüfung der Teilnahmeanträge sowie für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird\nwird auf BT-300 (Beschaffungsinformationen)verwiesen.
    • a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt
    • \n\nb) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens
    • \n\nc) Angaben zu vier Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:\n\n- Name des AG\n\n- Kontaktdaten des AG\n\n- Bezeichnung und Standort der Refrenz\n\n- Zeitraum der Leistungserbringung\n\n- Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (zu beachten ist auch der Aspekt Mitarbeiteranzahl)\n\n- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen (zu beachten sind für Los 1 die Aspekte Brownfield-Ansatz, Digitale Buchhaltung / S/4HANA Group Reporting, Instandhaltung / Kundenservice, Fakturierung über Webservice / REST Schnittstellen sowie für Los 2 Brownfield-Ansatz, SAP HCM for S/4HANA (H4S4) und Personalwesen (Abrechnung / Zeitwirtschaft))\n\n- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden\n\nMindeststandard: Es muss mindestens ein S/4HANA Projekt durchgeführt worden sein.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (2)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
Vertragsentwurf287 KB24 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
+ 4 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen