Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Postanschrift: Braunschweiger Str. 87/88
Postleitzahl / Ort: 38820 Halberstadt
Land: Deutschland
NUTS-Code: DEE09
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Halberstadt im Auftrag der enwi, Domplatz 49, 38820 Halberstadt
E-Mail: vergabestelle@halberstadt.de
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) http://www.enwi-hz.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18691b0f758-3c92631196743095
Weitere Auskünfte erteilt/erteilen
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
elektronisch via: (URL) www.evergabe.de
an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Schadstoffsammlung im Landkreis Harz
Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-1-2023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
90511100-3
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Sammlung und Entsorgung von haushaltsüblichen (nach Art und Menge) Schadstoffen sowie Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem sowie die Sammlung und Entsorgung von Schadstoffkleinmengen aus den genannten Herkunftsbereichen im Holsystem.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
CPV-Code Hauptteil: 90520000-8
90511000-2
90511100-3
90511200-4
90512000-9
90513100-7
90513200-8
90514000-3
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code:
DEE09
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Harz
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja - zweimalige Verlängerung um jeweils zwei Jahre, wenn nicht zuvor von einem Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 12 Monate)
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2.11) Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat
aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister
Erklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.02.2022 (bezüglich Bezügen zu Russland)
Auf Verlangen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist)
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate)
aktueller, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer.
Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter
Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht mit Deckungssummen je Schadensfall; jeweils bei jährlich zweifacher Maximierung in einer Mindesthöhe von 2 Mio. Euro für Personenschäden, 1.5 Mio. für Sachschäden und 0,3 Mio. für Vermögensschäden oder Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe nebst Bereitschaftserklärung der/einer Versicherung zum Abschluss einer Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen.
Bankerklärung über die Bonität des Bieters, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate
aktuellster vorliegender Jahresabschluss nebst Lagebericht (sofern die Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgesehen ist)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Referenzen zur Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen der letzten drei Jahre
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertigen Qualifikation für die entsprechende Leistung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmereinsatz sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag und Ortszeit: 30.03.2023 11:00 Uhr
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30.03.2023, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und ILO-Kernarbeitsnormen
Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale)
Land: Deutschland
Fax.: +49 03455141115
Internet-Adresse: (URL) www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
( )
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.02.2023
Entsorgung von Abfällen,Entsorgung von Gefahrstoffen/ Schadstoffen/ Sondermüll,Gefahrstoffsanierung