Veröffentlichung 10.07.26 | Teilnahmefrist 10.08.26 |
Eignungskriterien
Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle ein Teilnahmeantragsformular zur Verfügung, das zwingend zu verwenden ist. Dies enthält für alle geforderten Erklärungen/ Musterformulare
Nr. 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie gem. MiLoG
Für die nachfolgenden Erklärungen ist das Teilnahmeantragsformular, das die Vergabestelle zur Verfügung stellt, zwingend zu verwenden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Unterlagen zu den Mindestanforderungen und Ausschlussgründen sowie zu den Auswahlkriterien werden nicht nachgefordert, nachgebessert oder aufgeklärt. Nr. 2. Durch die Bewerber ist der spezifische Umsatz mit Bauleistungen im Bereich Schadstoffsanierungs- und Abbruchmaßnahmen zur Baufeldfreimachung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023- 2025) anzugeben unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis bezogen auf den Gesamtkonzern erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abzufordern. Die Vergabestelle wird auf eigene Kosten Auskünfte einer Wirtschaftsauskunftei über den Bonitätsindex der Bewerber einholen. Die Wirtschaftsauskünfte werden von der Vergabestelle überprüft und eine eigene Bonitätsbewertung angestellt. Bei einem Bonitätsindex eines überdurchschnittliches Ausfallrisikos wird der Bewerber zur Stellungnahme und zur Nachreichung weiterer Erklärungen und Nachweise zur Begründung der Eignung, ggf. auch im Rahmen eines Aufklärungsgespräches, aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich auch sonst vor, weitere Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abzufordern. Mindestanforderungen zu 2
Zu 2. Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die in dem vorgenannten Zeitraum jeweils einen Jahresumsatz mit Bauleistungen im Bereich Schadstoffsanierungs- und Abbruchmaßnahmen zur Baufeldfreimachung von mindestens 5,0 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer nachweisen. Die Jahresumsätze sind im Teilnahmeantrag anzugeben.
Für die nachfolgenden Erklärungen ist das Teilnahmeantragsformular, das die Vergabestelle zur Verfügung stellt, zwingend zu verwenden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Unterlagen zu den Mindestanforderungen und Ausschlussgründen sowie zu den Auswahlkriterien werden nicht nachgefordert, nachgebessert oder aufgeklärt. Nr. 3. Angaben zu Referenzen für Bauleistungen im Bereich Schadstoffsanierungs- und Abbruch-maßnahmen zur Baufeldfreimachung. Durch die Bewerber sind in den letzten 5 Jahren (1/2021 - 06/2026) durchgeführte und fertiggestellte, mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Referenzprojekte für Schadstoffsanierungs- und Abbruchmaßnahmen zur Baufeldfreimachung nachzuweisen. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte mit durchgeführter Schadstoffsanierung, maschinellem Abbruch und Kampfmittelräumung, Ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, sobald die finale Abnahme erfolgt ist. Die Angaben müssen folgende Informationen umfassen
Für die nachfolgenden Erklärungen ist das Teilnahmeantragsformular, das die Vergabestelle zur Verfügung stellt, zwingend zu verwenden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Unterlagen zu den Mindestanforderungen und Ausschlussgründen sowie zu den Auswahlkriterien werden nicht nachgefordert, nachgebessert oder aufgeklärt. Nr. 4. Durch die Bewerber sind Nachweise zum Vorliegen von einschlägiger Sach- und Fachkunde zu erbringen. 4.a) Sach- und Fachkundenachweis für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128)/ TRGS 524 mit namentlicher Nennung 4.b) Sach- und Fachkundenachweis für Asbestarbeiten nach TRGS 519 mit namentlicher Nennung 4.c) Nachweis der Genehmigung nach Anhang III Nr. 2.4.2, Abs. 4 GefStoffV 4.d) Sach- und Fachkundenachweis für KMF nach TRGS 521 mit namentlicher Nennung 4.e) Nachweis als zugelassene Kampfmittelräumfirma gemäß § 7 SprengG 4.f) Nachweis Befähigungsscheininhaber –Kampfmittel nach § 20 SprengG mit namentlicher Nennung 4.g) Eigenerklärung zur Teilnahme am elektronischen Nachweiserfahren für gefährliche Abfälle mit System ZEDAL oder vgl. 4.h) Nachweis über Betriebsbeauftragten für Arbeitsschutz und Sicherheit 4.i) Nachweis Betriebsbeauftragten für Abfallwirtschaft Mindestanforderungen zu 4
Die Nachweise zu 4.a) bis 4.f) sind zwingend nachzuweisen.
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