Veröffentlichung 17.11.23 | Abgabefrist 05.12.23 | Öffnung 06.12.23 |
Eignungskriterien
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen. 2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereitgestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereitgestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
Mindeststandards: 1. Nachweis von Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Nachweis für vergleichbare Leistungen erfolgt durch: a. Vorlage einer Referenz für die Herstellung eines vergleichbaren Wasserbauwerks (z.B. Schleusen, Wehre, Talsperren, Sperrwerke, Hafenanlagen) b. Vorlage einer Referenz für die Herstellung einer wasserdichten Baugrube ab einer Tiefe von 10 m, Rückverankerung, Aussteifung c. Vorlage von zwei Referenzen für Erdarbeiten (nass und trocken) Die vergleichbaren Leistungen unter a. bis c. müssen nicht im Rahmen einer Baumaßnahme erbracht worden sein. 2. Darüber hinaus sind folgende zusätzliche Nachweise, Angaben und Unterlagen zu übergeben: a. Eignungsnachweise zum Einbau von Beton der Überwachungsklasse 2 gemäß DIN EN 13670/ DIN 1045-3 b. Nachweis Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) c. Entfällt (vgl. 12. Nachsendung N1200) d. Erklärung über den Einsatz lärm- und emissionsarmer Baumaschinen (Eigenerklärung). e. anerkannter und zertifizierter Abschluss „Geprüfte/r Taucher/in“ entsprechend der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin (TauchPrV)“. f. eine nicht mehr als 2 Jahre alte und von einer zertifizierten Stelle ausgestellten Prüfbescheinigung für die Schweißtaucher als „geprüfte/r Unterwasserschweißer/in“ nach DIN EN ISO 15618-1. g. Blitzschutz-Fachkraft nach DIN EN 62305-3. h. Anlagenverantwortliche/r nach DIN VDE 0105-100.
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