Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Weidig 8; Ort: Netzschkau; NUTS-Code: DED44; Postleitzahl: 08491; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: +49 376505030; E-Mail: kontakt@azv-rl.de; Fax: +49 3765305050; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.azv-rl.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2719343/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de;
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Schlammentsorgung 2023 - 2028; Referenznummer der Bekanntmachung: KS_01_001/2023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90513900; CPV-Code Zusatzteil:
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Transport und Entsorgung des Klärschlamms von der Zentralen Kläranlage des AZV "Reichenbacher Land". Der Vertrag
wird für 5 Jahre abgeschlossen, es handelt sich derzeit um eine Jahresmenge an Klärschlamm von ca. 2.200 t mit einem Trockensubstanzgehalt von
20 -24 %.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: entfällt
II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben
II.2.3) NUTS-Codes: DED44; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"; Straße, Hausnummer: Weidig 8; Postleitzahl: 08491; Ort: Netzschkau; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Klärschlamm ist an der zentralen Kläranlage im Göltzschtal abzuholen. An der zentralen Kläranlage wird der gesamte Klärschlamm mittels Zentrifuge mechanisch entwässert. Danach liegt der Trockensubstanzgehalt zwischen 20 und 24 % TS. Die jährliche Menge des zu entsorgenden entwässerten Klärschlamms beträgt zur Zeit etwa 2200 t. Nach der Entwässerung wird der Schlamm in zwei von insgesamt zehn Sonderabsetzcontainer mit 5,5 m3 Ladevolumen abgeworfen und in einer Halle zwischengelagert. Bei Abholung übergibt das Klärwerkspersonal den Klärschlamm per Gabelstaplerentleerung der Container an den Entsorger. Die maximale Beladehöhe des Gabelstaplers beträgt 5,60m. Der Entsorger übernimmt den gesamten Transport und die Entsorgung des Klärschlamms. Das Entsorgungsgebiet des AZV »Reichenbacher« umfasst die Städte Reichenbach und Netzschkau sowie die Gemeinde Limbach. Der Klärschlamm ist ausschließlich thermisch oder gleichwertig zu entsorgen. Eine landwirtschaftliche Verwertung erfolgt nicht. Die zu erbringende Dienstleistung der Klärschlammentsorgung bzw. Klärschlammverwertung umfasst insbesondere den Abtransport zur Verwertung-/Entsorgungsanlage (der Abfall wird Eigentum des Entsorger) in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlage, einen normalen Entsorgungsrhythmus werktags aller 24 Stunden, die Organisation der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung nach den Geboten der Kreislaufwirtschaft und der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerke einschließlich lückenloser Dokumentation, das Verwiegen des Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage, die Durchführung der vorgeschriebenen Klärschlammuntersuchungen (die Ergebnisse sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen), die Dokumentation und Statistik für den Auftraggeber, das Belegscheinverfahren für die Entsorgung, die Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise, der Übernahme- und Begleitscheine sowie die Zuarbeit für den Auftraggeber für Berichte an Überwachungsbehörden (z.B. Statistik und Entsorgungsnachweis).
Es handelt sich prinzipiell um teilstabilisierten Klärschlamm mit einem durchschnittlichen Schlammalter von 12-17 Tagen. Der Entsorger überwacht den Ladeprozess und weist das Kläranlagenpersonal in spezifische Besonderheiten eine. Saisonbedingt kann eine zwei bis dreimalige Entsorgung pro Woche ausreichend sein. Aufgrund der Beschaffenheit des Klärschlammes (teilstabilisiert) sind die Transportbehältnisse bzw. das Entsorgungsfahrzeug mit Planen zu verschließen. Der Klärschlamm ist in Absprache mit dem Personal des Auftraggebers in der Dienstzeit von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr abzuholen.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.:
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.09.2023 / Ende: 31.08.2028; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung den Vertrag um ein Jahr verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2029.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben: Dies ist die wiederholende Ausschreibung zum Vergabeverfahren 2023 / S 042-124478 veröffentlicht am 23.02.2023; das Verfahren wurde in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung zurückversetzt.
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen haben den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PK-VOL) (oder gleichwertig) vorzulegen, nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die entsprechenden Formblätter 233, 235 und 236 sowie für jeden Nachunternehmer ebenso der im ersten Satz genannte Eignungsnachweis abzugeben. Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen und MiLOG.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis Versicherungsschutz:
allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personen und Sachschäden: jeweils 5 Mio. EURO);
Umwelthaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 10 Mio. EURO je Schadensereignis);
Versicherung gegen Feuer-, Wasser- und Sturmschäden der Anlagen;
Betriebsunterbrechungsversicherung.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bezogen auch auf Klärschlammtransport
Vorlage Entsorgungskonzept mit Nachweis des Entsorgungswegs inkl. Alternative bei Revisions- oder/und Stillstandzeit; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben
III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt
Abschnitt IV Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben.
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein;
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 20.04.2023; Ortszeit: 10:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.08.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 20.04.2023; Ortszeit: 10:01, Ort: Netzschkau; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind gemäß § 55 VGV nicht zugelassen
Abschnitt VI Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Aufträge werden elektronisch erteilt. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de; Fax: +49 3419771049
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 S. 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischen Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrag setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.03.2023
Entsorgung von Abwasser/ flüssigen Abfällen/ Fäkalien