Frist abgelaufen

Schlammentsorgung

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Auftraggeber
Veröffentlicht
Angebotsfrist
03.04.2023
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Weidig 8; Ort: Netzschkau; NUTS-Code: DED44; Postleitzahl: 08491; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: +49 3765305030; E-Mail: kontakt@azv-rl.de; Fax: +49 3765305050; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.azv-rl.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Schlammentsorgung; Referenznummer der Bekanntmachung: KS_01_001/2023 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90513900; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Transport und Entsorgung des Klärschlamms von der Zentralen Kläranlage des AZV "Reichenbacher Land". Der Vertrag wird für 5 Jahre abgeschlossen, es handelt sich derzeit um eine Jahresmenge an Klärschlamm von ca. 2.200 t mit einem Trockensubstanzgehalt von 20 -24 %. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED44; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"; Straße, Hausnummer: Weidig 8; Postleitzahl: 08491; Ort: Netzschkau; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Klärschlamm ist an der zentralen Kläranlage im Göltzschtal abzuholen. An der zentralen Kläranlage wird der gesamte Klärschlamm mittels Zentrifuge mechanisch entwässert. Danach liegt der Trockensubstanzgehalt zwischen 20 und 24 % TS. Die jährliche Menge des zu entsorgenden entwässerten Klärschlamms beträgt zur Zeit etwa 2200 t. Nach der Entwässerung wird der Schlamm in zwei von insgesamt zehn Sonderabsetzcontainer mit 5,5 m3 Ladevolumen abgeworfen und in einer Halle zwischengelagert. Bei Abholung übergibt das Klärwerkspersonal den Klärschlamm per Gabelstaplerentleerung der Container an den Entsorger. Der Entsorger übernimmt den gesamten Transport und die Entsorgung des Klärschlamms. Das Entsorgungsgebiet des AZV »Reichenbacher« umfasst die Städte Reichenbach und Netzschkau sowie die Gemeinde Limbach. Der Klärschlamm ist ausschließlich thermisch oder gleichwertig zu entsorgen. Eine landwirtschaftliche Verwertung erfolgt nicht. Die zu erbringende Dienstleistung der Klärschlammentsorgung bzw. Klärschlammverwertung umfasst insbesondere den Abtransport zur Verwertung-/Entsorgungsanlage (der Abfall wird Eigentum des Entsorger) in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlage, einen normalen Entsorgungsrhythmus werktags aller 24 Stunden, die Organisation der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung nach den Geboten der Kreislaufwirtschaft und der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerke einschließlich lückenloser Dokumentation, das Verwiegen des Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage, die Durchführung der vorgeschriebenen Klärschlammuntersuchungen (die Ergebnisse sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen), die Dokumentation und Statistik für den Auftraggeber, das Belegscheinverfahren für die Entsorgung, die Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise, der Übernahme- und Begleitscheine sowie die Zuarbeit für den Auftraggeber für Berichte an Überwachungsbehörden (z.B. Statistik und Entsorgungsnachweis). Es handelt sich prinzipiell um teilstabilisierten Klärschlamm mit einem durchschnittlichen Schlammalter von 12-17 Tagen. Der Entsorger überwacht den Ladeprozess und weist das Kläranlagenpersonal in spezifische Besonderheiten eine. Saisonbedingt kann eine zwei bis dreimalige Entsorgung pro Woche ausreichend sein. Aufgrund der Beschaffenheit des Klärschlammes (teilstabilisiert) sind die Transportbehältnisse bzw. das Entsorgungsfahrzeug mit Planen zu verschließen. Der Klärschlamm ist in Absprache mit dem Personal des Auftraggebers in der Dienstzeit von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr abzuholen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2023/S 042-124478 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Schlammentsorgung V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: Das Vergabeverfahren ist wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 VGV zurückzuversetzen in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung. Dies geschieht technisch durch diese Aufhebung und zeitnahe (inhaltlich unveränderte) Neuveröffentlichung. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de; Fax: +49 3419771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.03.2023 Entsorgung von Abwasser/ flüssigen Abfällen/ Fäkalien

Zeitplan

Abgabefrist
03.04.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB32 Seiten
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