Frist abgelaufen

Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels - Durchführung der denkmalgerechten Sanierung südlicher Westflügel und Südflügel, sowie der Außenanlagen - Los 498 prov. Anschluss Heizung

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
12.06.2026
Die Stadtverwaltung Weißenfels plant in der Maßnahme den Anschluss eines bauseits gestellten Heizcontainers im Schlosshof. Die Gewährleistung der Wärmeversorgung während der Sanierungsmaßnahmen im Südflügel und der Einrichtungen im Nordflügel. Die Winterbaubeheizung dieser beiden Sanierungsbereiche (südlicher Westflügel und Südflügel) wird abgesetzt beauftragt. Im Innenhof wird durch die Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH ein mobiler Heizcontainer aufgestellt. Dieser mobile Heizcontainer versorgt während der Bauphase den bereits sanierten Nordflügel mit Wärme. Die erforderlichen Zuleitungen werden über den Lichtschacht an der südlichen Westflügelseite in das Gebäude geführt und im 2. Untergeschoss angeschlossen. Gasinstallation Die vorhandene Erdgasleitung wird teilweise im 2. Untergeschoss zurückgebaut und in DN 65 aus Stahlrohr mit Schweißverbindung neu verlegt. Im Außenbereich wird erdverlegtes PE-100 Rohr d 90 mm verwendet. Heizungsinstallation Sämtliche Rohleitungen der Kostengruppe 420 werden aus Stahlrohr mit Schweißverbindung hergestellt. Im Außenbereich werden vorgedämmte Heizungsleitungen DN 125 unterirdisch im Graben verlegt. Die oberirdischen Anschlussleitungen an den mobilen Heizcontainer werden mit Begleitheizung, 200 % Dämmung und Blechummantelung ausgestattet. Die Arbeiten umfassen darüber hinaus die Installation der Gas- und Heizungsleitungen sowie den Rückbau der bestehenden Rohrleitungen ab Heizkreisverteiler.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Abgabefrist
12.06.26
Vertragsbeginn
01.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Weißenfels, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@weissenfels.de
Telefon
03443 370 304
Website
https://www.weissenfels.de/Wirtschaft/Vergabe/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.. Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 2 VOB/A EU zu machen

    • - Beschreibung des Leistungsprofils des Unternehmens
    • - Bestätigung der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zu
    • Personen-Sach- und/ oder Vermögensschäden über die auszuführenden
    • Leistungen mit einer Gültigkeit bis zum geplanten Bauende
    • Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer sowie von
    • jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
    • werden, die folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
    • - Eigenerklärung zur Eignung/ EEE/ PQ-Nachweis
    • Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
    • Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass
    • hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind.
    • Dabei
    • gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur
    • Eignung"
    • (siehe Ausschreibungsunterlagen).
    • Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
    • > Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
    • abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
    • Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
    • unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
    • ausgeführten Leistungen
    • > Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
    • Leistungen ausgeführt wurden
    • > Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
    • Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
    • > Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der
    • Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die
    • genannten Register besteht
    • > Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
    • geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
    • Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
    • Unternehmen
    • nicht in Liquidation befindet.
    • > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
    • die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
    • > Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
    • > Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
    • aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
    • Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
    • Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
    • Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
    • > Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
    • VOB/A vorliegt.
    • > Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1
    • bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
    • Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die
    • Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
    • > Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1
    • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen
    • nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
    • > Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
    • und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
    • soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
    • > Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
    • Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen)
    • umfassen die folgenden Angaben:
    • > drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf
    • Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen
    • Bestätigung des
    • Auftraggebers
    • über die vertragsgemäße Ausführung
    • > Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
    • Kalenderjahren
    • jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
    • Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
    • > Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
    • Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
    • Handelskammer
    • > Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
    • Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    • > Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
    • > Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
    • zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.. Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 2 VOB/A EU zu machen

    • - Beschreibung des Leistungsprofils des Unternehmens
    • - Bestätigung der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zu
    • Personen-Sach- und/ oder Vermögensschäden über die auszuführenden
    • Leistungen mit einer Gültigkeit bis zum geplanten Bauende
    • Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer sowie von
    • jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
    • werden, die folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
    • - Eigenerklärung zur Eignung/ EEE/ PQ-Nachweis
    • Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
    • Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass
    • hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind.
    • Dabei
    • gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur
    • Eignung"
    • (siehe Ausschreibungsunterlagen).
    • Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
    • > Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
    • abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
    • Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
    • unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
    • ausgeführten Leistungen
    • > Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
    • Leistungen ausgeführt wurden
    • > Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
    • Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
    • > Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der
    • Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die
    • genannten Register besteht
    • > Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
    • geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
    • Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
    • Unternehmen
    • nicht in Liquidation befindet.
    • > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
    • die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
    • > Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
    • > Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
    • aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
    • Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
    • Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
    • Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
    • > Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
    • VOB/A vorliegt.
    • > Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1
    • bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
    • Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die
    • Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
    • > Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1
    • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen
    • nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
    • > Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
    • und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
    • soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
    • > Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
    • Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen)
    • umfassen die folgenden Angaben:
    • > drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf
    • Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen
    • Bestätigung des
    • Auftraggebers
    • über die vertragsgemäße Ausführung
    • > Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
    • Kalenderjahren
    • jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
    • Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
    • > Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
    • Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
    • Handelskammer
    • > Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
    • Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    • > Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
    • > Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
    • zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

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Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB8 Seiten
Eigenerklärung203 KB16 Seiten
Eignungskriterien89 KB32 Seiten
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