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Schlussprüfungsleistungen für die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA)

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.08.2026
Angebotsfrist
Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben im Rahmen der von der Filmförderungsanstalt (FFA) gewährten oder administrierten Förderprogramme. Der Auftrag umfasst je nach Los insbesondere kursorische und vertiefte Verwendungsnachweisprüfungen, die Prüfung der Herstellungs- beziehungsweise Verleihkosten, die Kontrolle der Finanzierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Förderrichtlinien sowie die Erstellung und Vorlage der abschließenden Prüfberichte. Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen. Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih. Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
06.08.26
Fragenfrist
24.08.26
Teilnahmefrist
04.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
beschaffung@ffa.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen im Zusammenhang mit Absatz- und Verleihförderungen, Filmverleih, Herausbringungs- und Verleihvorkosten oder vergleichbaren öffentlich geförderten Projekten. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung von Verleihkosten, Finanzierungen, Belegen, Fördervoraussetzungen und einschlägigen Förderrichtlinien sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Referenzen werden mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt

    • eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert.
    • Für Los 2 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
  • Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet

    • sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte.
    • Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert.
    • Für Los 2 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

Zuschlagskriterien

  • Qualität des Gesamtkonzepts

    • Bewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien:
    • Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung.
    • Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement.
    • Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen.
    • Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen.
    • Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.
  • Angebotspreis gesamt netto: Bewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

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Lose (3)

Vergabeunterlagen

Präsentation156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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