Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V.; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: An der Stadthalle 3; Ort: Bad Neustadt a. d. Saale; NUTS-Code: DE266; Postleitzahl: 97616; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V.; Telefon: +49 977163099427; E-Mail: controlling@lh-rg.de; Fax: +49 977163099411; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de; Adresse des Beschafferprofils: www.lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de/kontakt.html
I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2566729/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de;
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Verein: Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V.
I.5) Haupttätigkeiten: Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Schülerbeförderung; Referenznummer der Bekanntmachung: HMSLHRG2022SB
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 60000000; CPV-Code Zusatzteil:
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. als Träger der Herbert-Meder-Schule in Unsleben vergibt den Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten
• Geistige Entwicklung
• Körperlich-motorische Entwicklung
ab dem 01.09.2022 für vier Schuljahre bis zum 31.08.2026.
Aktuell werden an den Öffnungstagen der Herbert-Meder-Schule insgesamt 101 Schüler*innen mit 18 Kleinbussen (max. 9 Sitze) und zusätzlich einem Bus zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstuhlrückhaltesystem u.a.) von ihrem jeweiligen Wohnsitz abgeholt und in die Herbert-Meder-Schule nach Unsleben transportiert. Eine kleine Anzahl von Schüler*innen (aktuell: 8 in 2 Bussen) werden Frühs von dort in die Außenklasse nach Bastheim weiterbefördert und mittags wieder an die Herbert-Meder-Schule zurückgebracht.
Nach Unterrichtsende am Mittag bzw. Nachmittag werden die Schüler*innen wieder zurück an ihren Wohnsitz befördert. Dabei wird in jedem Bus eine Begleitperson eingesetzt.
Die Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden Schüler*innen können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: 600000,00 EUR
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: entfällt
II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 60000000; CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3) NUTS-Codes: DE266; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Herbert-Meder-Schule; Straße, Hausnummer: Ringstraße 2; Postleitzahl: 97618; Ort: Unsleben; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: die Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. als Träger der Herbert-Meder-Schule in Unsleben vergibt den Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten
• Geistige Entwicklung
• Körperlich-motorische Entwicklung
ab dem 01.09.2022 für vier Schuljahre bis zum 31.08.2026.
Aktuell werden an den Öffnungstagen der Herbert-Meder-Schule insgesamt 101 Schüler*innen mit 18 Kleinbussen (max. 9 Sitze) und zusätzlich einem Bus zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstuhlrückhaltesystem u.a.) von ihrem jeweiligen Wohnsitz abgeholt und in die Herbert-Meder-Schule nach Unsleben transportiert. Eine kleine Anzahl von Schüler*innen (aktuell: 8 in 2 Bussen) werden Frühs von dort in die Außenklasse nach Bastheim weiterbefördert und mittags wieder an die Herbert-Meder-Schule zurückgebracht.
Nach Unterrichtsende am Mittag bzw. Nachmittag werden die Schüler*innen wieder zurück an ihren Wohnsitz befördert. Dabei wird in jedem Bus eine Begleitperson eingesetzt.
Die Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden Schüler*innen können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: 600000,00 EUR
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.09.2022 / Ende: 31.08.2026; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: entfällt
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Im Rahmen der Eignungsprüfung stellt der Auftraggeber fest, ob die Bieter die Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher sowie in fachlicher und technischer Hinsicht besitzen. Bei der Prüfung wird überdies die rechtliche Zuverlässigkeit der Bieter berücksichtigt.
Für die Vergabe der Leistungen kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachlich, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweis hierfür hat der Bieter die im Folgenden genannten Nachweise zu erbringen:
- Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 VHB
- Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister mit Datumsangabe (nicht erforderlich bei gemeinnütziger Organisation)
- bei Firmensitz außerhalb des Landkreises Rhön-Grabfeld: Kontaktadresse des Büros des Fahrdienstleiters innerhalb des Landkreises Rhön-Grabfeld
- Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung
- Bilanzen der letzten drei Jahre, mindestens jedoch Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Referenzliste hinsichtlich der Erfahrung in der Schülerbeförderung von Personen mit geistiger Behinderung, mindestens der letzten drei Jahre
- Vorstellung des Unternehmens und des Durchführungskonzeptes der Beförderungsleistung mit Darstellung der Dokumentation.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 4.1.2. Fahr- und Begleitpersonal
Bei den zu befördernden Kindern und Jugendlichen handelt es sich um Personen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bzw. geistiger Behinderung. Daher muss nach derzeitigem Stand die überwiegende Zahl der Fahrzeuge mit einem Fahrer und einer Begleitperson besetzt sein. Dies kann sich zukünftig ändern. Sowohl Fahr- als auch Begleitpersonal ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Beförderung von Menschen mit Behinderung geeignetes Personal einsetzen, bei denen zu erwarten ist, dass sie einer langfristigen Beschäftigung nachgehen.
Regionale Ortskenntnisse sind zwingend erforderlich. Das Fahrpersonal hat dies auf Verlangen auf geeignete Weise nachzuweisen. Die Fahrer müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
Fahrer und Begleitperson müssen der deutschen Sprache mächtig sein.
Fahrer und Begleitpersonen haben in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen. Bei Vorliegen eines Eintrags muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Eintrags die Personen nicht mehr für die Beförderung eingesetzt werden.
Jeweils zum Beginn des Schuljahres übergibt das Beförderungsunternehmen eine Aufstellung der eingesetzten Fahrer und Beifahrer mit der Bestätigung, dass für diese die erforderlichen erweiterten Führungszeugnisse vorliegen.
Freundlicher und verständnisvoller Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten muss selbstverständlich sein. Begleitpersonen müssen zuverlässig und in der Lage sein, den Beförderten jederzeit entsprechend ihrer Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten und Notfällen entsprechend zu reagieren. Busfahrer und Begleitpersonen erhalten eine Information durch die Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. zu möglichen Krankheitsbildern der Beförderungsteilnehmer.
Ausbildungen in erster Hilfe sind unbedingt erforderlich und regelmäßig fortzuführen. Die Begleitperson muss darüber hinaus über Kenntnisse zur medizinischen Erstversorgung verfügen.
Die Aufsichtspflicht der Begleitperson beginnt mit Übergabe der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten am Bus und endet mit dem Ausstieg der Kinder und Jugendlichen aus dem Fahrzeug bzw. bei Verspätungen mit Übergabe der Kinder/Jugendlichen in der Einrichtung.
Zur Beförderungsleistung zählt auch eine an die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Schüler angepasste Hilfestellung des Fahrpersonals beim Ein- und Ausstieg.
Hierbei leistet die Begleitperson, wenn notwendig, Hilfestellung und/oder übergibt in Einzelfällen das Kind nach Absprache direkt an den Betreuer.
Für Kinder, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Herbert-Meder-Schule besuchen, endet die Aufsichtspflicht der Begleitperson mit Übergabe des Kindes in der Einrichtung. Sie werden von der Begleitperson in die Einrichtung gebracht und auch von dort wieder abgeholt.
Die Verhaltensvorschriften für das Fahrpersonal sind im Merkblatt schriftlich festgelegt (s. Anhang 6.5). Jeweils zu Schuljahresbeginn wird dem Auftraggeber eine Liste ausgehändigt, auf der alle Fahrer und Begleitpersonen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme und Einhaltung der Vorschriften bestätigen. Bei Personalwechsel ist die Liste zu aktualisieren.
Die Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. behält sich vor, die Vorlage der Führungszeugnisse und der Unterweisungsbelege stichprobenartig nachzuprüfen. Der Auftraggeber hat die jeweiligen Dokumentationen auf Nachfrage vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die Fahrer und Beifahrer zu erhöhter Vorsicht anzuhalten und auf die besonderen Gefahren und Eigenheiten, die sich bei der Beförderung von Kindern und Schülern mit geistiger Behinderung ergeben, hinzuweisen und ggf. zu schulen. Die Teilnahme an den von der Schule bzw. Heilpädagogischer Tagesstätte angesetzten Fahrerbesprechungen ist für das Fahrpersonal verpflichtend, ebenso die Unterweisungen in die Handhabung von Notfallmedikamenten.
Auf Verlangen der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. darf der Auftragnehmer bestimmte Fahrer und/oder Beifahrer nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen
4.2. Fahrzeuge
Für die Bereitstellung und Instandhaltung der Fahrzeuge ist der Auftragnehmer verantwortlich. Bei Ausfall eines Fahrzeugs ist rechtzeitig Ersatz zu beschaffen.
Die Beförderung erfolgt ausschließlich mit Kleinbussen (9 Sitze). Ausnahmen davon sind – in Absprache mit der Schulleitung – nur bei Unterrichtsfahrten möglich.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen allen gesetzlichen (StVO, StVZO, BOKraft) Anforderungen und dem Stand der Technik entsprechen. Dies ist durch Vorlage des TÜV-Berichts für jedes Fahrzeug zu Beginn eines jeden Schuljahres nachzuweisen.
Mindestens ein Viertel der Fahrzeuge muss behindertengerecht mit Trittstufen, Einstiegsrampe oder Hebebühne nach DIN 75078-1 (Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität) und mit automatischen Drei-Punkt-Gurten an allen Plätzen ausgestattet sein. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befinden sich unter den zu befördernden Personen keine Rollstuhlfahrer. Dies kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Der Auftragnehmer muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber möglichst zeitnah, längstens jedoch innerhalb von 2 Monaten ein Fahrzeug mit Rollstuhlrückhaltesystem nach DIN 75078-2 zur Verfügung zu stellen.
Die jährlichen Hauptuntersuchungen der Fahrzeuge sind unaufgefordert nachzuweisen.
Die Fahrzeuge dürfen bis Vertragsende höchstens 9 Jahre alt sein. Sie müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeit mindestens der Abgasnorm Euro-6 entsprechen.
Alle Fahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen. Sie müssen mit einem Mobiltelefon sowie einer Freisprecheinrichtung ausgestattet sein. Für neue Fahrer sollte bei Bedarf ein Navigationsgerät verfügbar sein.
Für Kleinkinder sind in Einzelfällen spezielle Kindersitze, für größere Kinder sind Sitzerhöhungen vom Auftragnehmer bereit zu stellen. Sämtliche Sitzhilfen müssen mindestens der Norm ECE-R 44/04 oder der Norm UN ECE Reg. 129 entsprechen und dürfen bei Vertragsschluss nicht älter als 2 Jahre sein. Werden von den Eltern Kindersitze gestellt, so sind diese ordnungsgemäß zu befestigen.
Für den Fall, dass ein Schüler eine spezielle Vorrichtung bzw. ein spezielles Angurtsystem benötigt, liegt es in der Verantwortung des Beförderers dies mit den Eltern/Betreuern des Schülers zur regeln und zur Verfügung zu stellen.
Alle Fahrzeuge sind ausreichend zu heizen und zu kühlen, wobei der Fahrgastraum unmittelbar bedient werden muss. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterausrüstung umzustellen. Bei Zusatzheizungen sind die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere zum Brandschutz, zu beachten.
Die Fahrzeuge sind während des Einsatzes mit Tourenbezeichnung kenntlich zu machen. Eine Liste aller Fahrzeuge mit Angabe der Symbole und der Fahrer mit Mobiltelefonnummer ist dem Auftraggeber zu Schuljahresanfang zu übergeben
Die Fahrzeuge müssen während der Fahrt jederzeit telefonisch erreichbar sein. Bei Einsatz von Mobiltelefonen sind der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. die Telefonnummern bekannt zu geben.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben
III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt
Abschnitt IV Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein;
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 08.06.2022; Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: nicht angegeben
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.08.2022
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 08.06.2022; Ortszeit: 12:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt
VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern; Postanschrift: Postfach 606; Ort: Ansbach; Postleitzahl: 91511; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer.nordbyern@reg.mfr.bayern.de; Telefon: +49 981-531277; Internet-Adresse: www.regierung-mittelfranken.byaern.de; Fax: +49 981-531837
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04.05.2022
Transporte (Personen),Transporte (Stückgut)