Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für die Förderzentren Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.07.2026
Angebotsfrist
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.
16 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
21.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Rosenheim, Deutschland
E-Mail
bernhard.toelg@lra-rosenheim.de
Telefon
08031 392-14212
Website
www.landkreis-rosenheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
    • Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:
    • - Angebotener Preis zu 90%, davon
    • • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer)
    • • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer)
    • - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt.
    • Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.
    • Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
    • - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
    • - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten
    • Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls
    • 0 Punkte
    • - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über
    • eine lineare Interpolation.
    • Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).
    • Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte.
    • Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen.
    • Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
    • Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:
    • - Angebotener Preis zu 90%, davon
    • • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer)
    • • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer)
    • - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt.
    • Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.
    • Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
    • - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
    • - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten
    • Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls
    • 0 Punkte
    • - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über
    • eine lineare Interpolation.
    • Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).
    • Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte.
    • Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen.
    • Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB4 Seiten
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