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Schülerbeförderung Stadt Gladbeck für das Schuljahr 2026/2027 bis max. Ende des Schuljahres 2028/2029

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
20.07.2026
Beförderung von Schüler:innen zum Gladbecker Hallenbad und zum Lehrschwimmbecken der Südparkschule (Schwimmfahrten), zur Artur-Schirrmacher-Sporthalle und zur Sporthalle des Heisenberg-Gymnasiums in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029.
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Abgabefrist
20.07.26
Öffnung
21.07.26
Vertragsbeginn
02.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gladbeck, Deutschland
E-Mail
zvst@stadt-gladbeck.de
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Telefon
+49 2043992276
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Website
www.gladbeck.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Da sich die Schulen und die Streckenführungen in einer
    • eingerichteten Umweltzone befinden, sind Fahrzeuge
    • einzusetzen, die über eine grüne Umweltplakette verfügen und
    • mindestens nach der Abgasnorm EURO 5 eingestuft sind.
    • Fahrzeuge, die sich nicht im Eigentum des Auftragnehmers
    • befinden (z.B. gemietete Fahrzeuge) müssen die oben
    • genannten Anforderungen erfüllen.
  • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen gem. Formblatt 124 (Anlage zum Vergabeverfahren). Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass die Zuverlässigkeit seines Beförderungsunternehmens im Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz überprüft worden ist und dass die für den Schulverkehr benutzen Kraftfahrzeuge jährlich einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Die dabei festgestellten Mängel an den Fahrzeugen sind innerhalb kürzester Zeit zu beseitigen. Ihre Beseitigung und die Einhaltung der einjährigen Untersuchungsfrist sind dem Schulträger gegenüber nachzuweisen. Mit Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einzusetzen. Der Bieter ist verpflichtet, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regelungen gewissenhaft zu beachten. Der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw) der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist zu beachten. Der Bieter verpflichtet sich, ausschließlich eigene Fahrzeuge und eigenes Personal für die Schülerbeförderung einzusetzen. Dies bedeutet, dass keine Subunternehmer oder Fremdfirmen mit der Beförderung der Schüler beauftragt werden dürfen. Das Unternehmen trägt somit die volle Verantwortung für die Qualität und Sicherheit der Beförderung. Donnerstag, 26. März 2026, 12

    • 09
    • S-GLA-2026-0008
    • Auftragsbekanntmachung:
  • Der Unternehmer darf für die Schulbusfahrten nur Fahrer einsetzen, die zuverlässig und für den Transport von Schüler

    • innen geeignet sind.
    • Der Unternehmer hat beim Einsatz von Personenkraftwagen
    • nur Fahrer:innen einzusetzen, die die Erlaubnis zur
    • Fahrgastbeförderung gern. § 15 d StVZO besitzen.
    • Der Anforderungskatalog für KOM und Kleinbusse, die zur
    • Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders
    • eingesetzt werden, ist zu beachten.
    • Da sich die Schulen und die Streckenführungen in einer
    • eingerichteten Umweltzone befinden, sind Fahrzeuge
    • einzusetzen, die über eine grüne Umweltplakette verfügen und
    • mindestens nach der Abgasnorm EURO 5 eingestuft sind.
    • Fahrzeuge, die sich nicht im Eigentum des Auftragnehmers
    • befinden (z.B. gemietete Fahrzeuge) müssen die oben
    • genannten Anforderungen erfüllen.
    • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist
    • nachzuweisen gem. Formblatt 124 (Anlage zum
    • Vergabeverfahren).
    • Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass die
    • Zuverlässigkeit seines Beförderungsunternehmens im
    • Genehmigungsverfahren nach dem
    • Personenbeförderungsgesetz überprüft worden ist und dass
    • die
    • für den Schulverkehr benutzen Kraftfahrzeuge jährlich einer
    • Hauptuntersuchung unterzogen werden. Die dabei
    • festgestellten Mängel an den Fahrzeugen sind innerhalb
    • kürzester Zeit zu beseitigen. Ihre Beseitigung und die
    • Einhaltung der einjährigen Untersuchungsfrist sind dem
    • Schulträger auf Verlangen nachzuweisen.
    • Der Bieter verpflichtet sich, alle übermittelten Informationen wie
    • Fahrpläne und organisatorische Vorgaben vertraulich zu
    • behandeln und durch geeignete technische und
    • organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust
    • oder Veränderung zu schützen.

Zuschlagskriterien

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Projektplan56 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB24 Seiten
Vertragsentwurf156 KB4 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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