Frist abgelaufen

Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.05.2026
Angebotsfrist
02.06.2026
Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.
Vergabeunterlagen
10 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
26.05.26
Abgabefrist
02.06.26
Öffnung
02.06.26
Vertragsbeginn
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mosbach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@Neckar-Odenwald-Kreis.de
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Telefon
+49 6261-840
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Website
https://www.neckar-odenwald-kreis.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
    • - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird.
    • - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
  • 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen

    • Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B.
    • Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung).
    • Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
    • - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz,
    • - Bezeichnung des Auftrags,
    • - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde,
    • - Beschreibung des Auftrags/der Leistung,
    • - Art der eingesetzten Fahrzeuge,
    • - Leistungszeitraum,
    • - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
    • Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
    • 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen:
    • Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung).
    • Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
    • - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz
    • - Bezeichnung des Auftrags,
    • - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde,
    • - Beschreibung des Auftrags/der Leistung,
    • - Art der eingesetzten Fahrzeuge
    • - Leistungszeitraum.
    • - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
    • Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
    • * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist.
    • Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
  • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen

    • Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall
    • die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio.
    • Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
  • • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen

    • Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall
    • die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.)
    • Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):
    • • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
    • • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

  • Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.

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Eignungskriterien89 KB12 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
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