Veröffentlichung 01.07.26 |
Zuschlagskriterien
Kriterium Angebotspreis
Leistung/Qualität: Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien: 1. Kriterium Q.a) - Personalschulung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten Bereichen geschult wird. Das eingesetzte Fahrpersonal wird regelmäßig (d. h. mindestens alle zwei Jahre) wie folgt geschult: - externes Fahrsicherheitstrainings (z. B. bei einem Automobilclub o. ä.) = 5 Punkte, - anerkannter "Erste-Hilfe-Kurs" = 5 Punkte, - Es finden keine regelmäßigen Schulungen alle 2 Jahre statt = 0 Punkte Es können Wertungspunkte für beide Schulungsarten erreicht werden. Die Summe der erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.a) - Personalschulung maximal 50 Punkte erreicht werden. 2. Kriterium Q.b) Beschwerdemanagement (5 % Gewichtung): Bewertung, ob und inwieweit das Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine Nachricht über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Beschwerdeführer und Auftraggeber erhalten Nachricht über den Status der Beschwerde: - innerhalb von 1 Werktag = 10 Punkte, - innerhalb von 3 Werktagen = 8 Punkte, - nach mehr als 3 Werktagen, aber innerhalb 1 Woche = 5 Punkte, - nach mehr als 1 Woche, aber innerhalb von 2 Wochen= 3 Punkte, - Es gibt kein Beschwerdemanagement oder Nachricht erfolgt im Zeitraum von mehr als 2 Wochen. = 0 Punkte. Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.b) - Beschwerdemanagement maximal 50 Punkte erreicht werden. 3. Kriterium Q.c) Fahrzeugwartung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge werden nach den vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervallen von einer anerkannten KfZ-Werkstatt gewartet: - ja = 10 Punkte, - nein = 0 Punkte Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.c) - Fahrzeugwartung maximal 50 Punkte erreicht werden. 4. Kriterium Q.d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge (10 % Gewichtung): Bewertung des Alters der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge) innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit (letzter Schultag 2032) ein Alter von: - bis zu 7 Jahre = 10 Punkte, - über 7 bis zu 8 Jahre = 7 Punkte, - über 8 bis zu 10 Jahre = 5 Punkte, - über 10 bis zu 12 Jahre = 3 Punkte, - über 12 bis zu 15 Jahre = 1 Punkt, - mehr als 15 Jahre= 0 Punkte Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.d) - Fahrzeugalter maximal 100 Punkte erreicht werden. 5. Kriterium Q.e) CO2-Emissionswerte (15 % Gewichtung): Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung) der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge). Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge weisen folgende CO2-Emissionen auf: - 0 g CO2 pro Kilometer = 10 Punkte, - bis zu 50 g CO2 pro Kilometer = 8 Punkte, - bis zu 100 g CO2 pro Kilometer = 5 Punkte, - bis zu 130 g CO2 pro Kilometer = 3 Punkte, - bis zu 150 g CO2 pro Kilometer = 1 Punkt, - mehr als 150 g CO2 pro Kilometer = 0 Punkte. Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.e) - CO2-Eimissionswerte maximal 150 Punkte erreicht werden. Die Summe der gewichteten Punkte aller Leistungs-/Qualitätskriterien gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Qualität maximal 400 Punkte erreicht werden. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses: Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe Gesamtpunktzahl Preis + Gesamtpunkzahl Leistung) der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Sollte auch dieser identisch sein, entscheidet das Los.
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