Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 24.08.26 | Abgabefrist 24.08.26 | Öffnung 24.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
Mit dem Angebot ist eine Konzeptdarstellung einzureichen gemäß Anlage „Konzeptdarstellung“.
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