Veröffentlichung 28.05.24 | Teilnahmefrist 15.07.24 | Vertragsbeginn 14.10.24 |
Eignungskriterien
Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch: a) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder Personen, die als bauvorlageberechtigter Ingenieur in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind, oder b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt dieAnforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
1.Eignungskriterium
Beschreibung: 1. Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des BewerbersNachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen: — Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen). 2. Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen: — Kopie der Versicherungspolice, — Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).Mindestanforderung: — Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden, Deckungssumme je Schaden mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- undVermögensschäden). Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung. 3.Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2021/2022/2023) Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen: — testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht), — testierte Gewinn-/Verlustrechnung,Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters. Mindeststandards: Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 400 000 EUR pro Jahr (netto) (außer bei Büroneugründungen). --- Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
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