Veröffentlichung 02.02.26 | Vertragsbeginn 02.03.26 | Abgabefrist 30.11.28 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als zwölf Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bewerber/Bewerberinnen können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen. Wenn es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handelt, ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht erforderlich. In diesem Fall braucht kein Nachweis eingereicht werden.
(1) ein Fach-/Hochschulstudium (2) eine 5jährige Berufserfahrung (3) der Nachweis von mind. dreijähriger Kursleitungs-/Trainingserfahrung im Themengebiet mit mindestens 24 Tagen Einsatz in relevanten Schulungsthemen (4) eine angemessene Trainerqualifikation im Sinne eines Nachweises einer methodisch-didaktischen Befähigung Erwachsene zu unterweisen/zu schulen (Einreichen entsprechender Belege oder Selbstauskunft
Der Auftraggeber wird nach Bewerbungseingang das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bewerbers treffen. Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung (siehe Dokument 04 Eignungsgrundlagen).
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