Veröffentlichung 18.12.23 | Abgabefrist 11.01.24 | Öffnung 11.01.24 |
Eignungskriterien
Referenzen: Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren einzureichen. Dabei muss jede eingereichte Referenz die Bereitstellung eines Schwachstellenmanagement-Systems an Kliniken zum Gegenstand gehabt haben. Zwei der Referenzprojekte müssen in einem Krankenhaus im KRITIS-Bereich ausgeführt worden sein. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe) ist dies durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Formblatt "Einsatz Eignungsleihe" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen.
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins in Höhe von mindestens EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis ist spätestens bei Zuschlag einzureichen.
Mitarbeiter: Der Bieter muss die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt im EWR beschäftigten Mitarbeitenden im Bereich Schwachstellenmanagement (Vollzeitäquivalente), wobei die Anzahl mindestens zehn Mitarbeitende in diesem Bereich betragen muss, angeben.
ISO Zertifizierung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss zwingend über eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen und einen Nachweis mit dem Angebot in Kopie vorlegen.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Kennzahl P ist die Summe der Preise aller Bestandteile entsprechend dem Preisblatt (Anlage 4). P geht mit einer Gewichtung von 30 % - wie in der Formel abgebildet - in die Berechnung des Wertes Z ein.
Qualität: Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Bewertungskriterien berechnet. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Wo erforderlich, reicht der Bieter mit seinem Angebot ein entsprechendes Konzept für die auftragsgegenständliche Leistung ein. Das Konzept muss dabei auf die in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien eingehen (pro Kriterium maximal drei DIN A4 Seiten bei Schriftgröße 11, Schriftart Arial und Zeilenabstand 1,5). Insgesamt kann der Bieter hier 500 Leistungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien sind der Anlage 5 (Bewertungsmatrix) zu entnehmen. Das errechnete Produkt geht mit einer Gewichtung von 70 % - wie in der Formel abgebildet - in die Berechnung des Wertes Z ein.
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