Frist abgelaufen

Schwebstoffanalyse im Rahmen des Nationalen Festoffmessnetzes

Die Angebotsfrist ist am 06. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 25. Juni 2024

  • Labor Veritas AG, Zürich · 1.326.853 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Der Auftragnehmer analysiert die Oberflächenwasserproben auf Schwebstoffkonzentrationen im Rahmen des Feststoffüberwachungsnetzes des BAFU und führt zusätzliche chemische Analysen der Schwebstoffe durch. Neben der Analyse umfasst der Vertrag auch logistische und kommunikative Leistungen. Die Ausschreibung bezieht sich auf den Zeitraum 2024-2032.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.04.24
Abgabefrist
06.06.24
Öffnung
17.06.24
Vertragsbeginn
01.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
feststoffmessnetz@bafu.admin.ch
Telefon
+41 58 462 93 11
Website
https://www.simap.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

  • EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 10 Jahren nach. EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Projektleiter PL / Stellvertreter), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch oder Französisch (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in Deutsch oder Französisch erstellen und abliefern können. EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) Für das vorliegende Geschäft gilt die oben aufgelistete AGB gemäss Anhang Nr. 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Internet-Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK09 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO /IEC 17025 oder gleichwertig. EK10 Sitzungsort Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern). EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK12 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind der Auftraggeberin im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, der Auftraggeberin die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an die Auftraggeberin über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat. EK13 Transport Der Transport darf 3 Werktage nicht überschreiten. Die ökologischen Standards des BAFU sind einzuhalten. Aus Klimaschutzgründen wird kein Transport der Proben per Flugzeug akzeptiert.

Zuschlagskriterien

  • ZK01 Preis

  • ZK02 Fachkompetenz der Schlüsselpersonen

  • ZK03 Fachkompetenz des Anbieters

  • ZK04 Erfahrung und Referenzen des Anbieters

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB16 Seiten
Eigenerklärung42 KB32 Seiten
Eignungskriterien287 KB6 Seiten
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