Veröffentlichung 17.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 |
Eignungskriterien
Es ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung sein (siehe Anlage 7).
Es wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre von jeweils mindestens 1.000.000 EUR verlangt (siehe Anlage 7). Die Angaben in Anlage 7 gelten hierbei als Eigenerklärung.
Es wird ein Mindestumsatzes im Bereich Servicevertrag IT (netto, exklusive USt) für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre von jeweils mindestens 800.000 EUR verlangt (siehe Anlage 7). Die Angaben in Anlage 7 gelten hierbei als Eigenerklärung.
Es wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflicht-versicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme: Mindestens 2 Mio. EUR für Personen- sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall (mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr), die im Rahmen und Umfang marktüblichen, deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedstaat der EU entsprechen (siehe Anlage 7).
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen im Bereich Servicevertrag IT nachzuweisen (siehe Anlage 7). Die Referenz muss in den letzten 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung) erbracht worden sein. Die Referenz muss einen (Netto-)Umsatz von mindestens 500.000 EUR erreicht haben. Die Referenz muss ausweisen, das mindestens 60 Arbeitsplatzsysteme betreut worden sind. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied Referenzen für den Bereich einzureichen, in dem er seine Leistung erbringt (vgl. Anlage 04) Für den Fall der Eignungsleihe ist der Nachweis durch das eignungsleihe Unternehmen beizubringen. Vergleichbar sind insbesondere IT-Serviceverträge, die folgende Leistungen beinhalten: Betrieb, Administration und Wartung einer heterogenen IT-Infrastruktur (Client-, Server-, Netzwerk- und Storage-Umgebungen), IT-Servicemanagement einschließlich Helpdesk/Hotline und Ticketbearbeitung mit strukturierter Erfassung, Klassifizierung und Bearbeitung von Störungen und Serviceanfragen, Monitoring, Störungsprävention und Störungsbeseitigung sowie Einhaltung definierter Service- und Reaktionszeiten, IT-Sicherheitsmanagement, einschließlich Überwachung, Schwachstellenanalyse und Incident-Response, Backup-, Wiederherstellungs- und Archivierungsmanagement für größere Datenbestände, Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Systemen, einschließlich Projektunterstützung und Systemmodernisierung, Vor-Ort- und Remote-Leistungserbringung in vergleichbarer Organisationsstruktur, Dokumentation, Reporting und Wissenstransfer, einschließlich Einweisung von Anwendern. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn mehrere der vorgenannten Leistungsbereiche integraler Bestandteil eines einheitlichen IT-Servicevertrags waren. Es müssen nicht zwingend alle Leistungsbereiche in jedem Referenzauftrag erbracht worden sein. Es kommt insoweit auf die Gesamtbetrachtung jeder einzelnen Referenz und der zwei Referenzen zusammen an. Bitte nutzen Sie hierbei die Anlage 7a als Eigenerklärung.
Der Bieter hat die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte zu nennen. Mindestanforderung: 10 Vollzeitkräfte (FTE) jahresdurchschnittlich. Mindestkriterium: davon mindestens 6 Fachinformatiker für Systemadministration oder höherwertig (siehe Anlage 7). Die Angaben in Anlage 7 gelten hierbei als Eigenerklärung.
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