Frist abgelaufen

Servicestelle für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Das Bundesministerium für Bildung Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) plant die Weiterführung des 2023 und 2024 geförderten Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“. Das BMBFSFJ beabsichtigt, eine Servicestelle zur Umsetzung des Bundesprogramms für das Jahr 2026 und den anschließenden Abschluss des Programms zu vergeben, sofern die Finanzierung dieses Vorhabens für das Haushaltsjahr 2026 die Zustimmung des Deutschen Bundestags erhält. Die Ausschreibung ist notwendig, da der Vertrag mit der bisherigen externen Servicestelle Ende 2024 ausgelaufen ist. Ziel des Bundesprogramms ist es, die Lage junger Menschen mittels Bewegung, Kulturangeboten und Maßnahmen für körperliche und seelische Gesundheit zu verbessern. Da die direkte Teilhabe und konkrete Mitsprache von Kindern und Jugendlichen im Zentrum des Programms stehen, können Kinder- und Jugendgruppen ihre Projektideen von und für junge Menschen umsetzen. Im Falle der Zustimmung des Bundestages zur Fortsetzung des Bundesprogramms werden die Mittel für das Bundesprogramm innerhalb des Haushaltsjahres 2026 umgesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass das Programm möglichst im Januar, spätestens aber im Februar 2026 starten muss, um die kurze Laufzeit möglichst sinnvoll zu nutzen. Mit der aktuellen Ausschreibung wird die Vergabe einer Servicestelle verfolgt, die sowohl die inhaltlich/organisatorische (a) als auch die finanzadministrativ (b) kohärente Umsetzung des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ gewährleistet. a) Inhaltliche/organisatorische Umsetzung des Bundesprogramms Der Bund fördert mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ Projekte von vielfältigen Kinder- und Jugendgruppen, die diese mit Unterstützung eines Trägers für junge Menschen in ihrer Umgebung und/ oder Community umsetzen. Es ist daher wichtig, dass der Programmdienstleister den Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden kann, die sich aus der jungen und diversen Zielgruppe ergeben. b) Finanzadministrative Umsetzung des Bundesprogramms Weiter gestiegene Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel und deren Anleitung durch das Ministerium erfordern integrierte Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die dem Gebot der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit folgen. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgen im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO. Um Reibungsverluste durch die Beauftragung mehrerer Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen zu vermeiden und so eine effiziente Umsetzung des Bundesprogramms sicherzustellen, werden die Leistungen gemeinsam ausgeschrieben. Es besteht die Option, dass die Servicestelle bei einer Fortsetzung des Bundesprogramms dreimal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren (bis zum 31.12.2029) verlängert wird. Das zu verwaltende Fördervolumen hängt vom Beschluss des Deutschen Bundestages ab, soll aber mindestens drei Millionen Euro betragen.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.07.25
Teilnahmefrist
13.08.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB4 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
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