Veröffentlichung 17.07.26 | Abgabefrist 17.08.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass er über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird zur Deckung von: - Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 500 000 EUR pro Vertrag, - Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag, - Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag. Nur auf Anforderung bei aussichtsreichen Bietern: Der Bieter muss auf Anforderung den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß den oben stehenden Vorgaben einreichen.
Der Bieter muss in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durchschnittlich (d. h. [Umsatz Jahr 1 + Umsatz Jahr 2 + Umsatz Jahr 3] : 3) einen Netto-Umsatz in Höhe von mindestens 1,4 Mio. EUR erzielt haben. Hierüber muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgeben.
Die durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter des Bieters der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils (d. h. in jedem dieser drei Geschäftsjahre) mindestens zehn (10) Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) betragen. Hierüber muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgeben.
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abgeben, ob er im Handelsregister eingetragen ist bzw. - wenn nein - welchen vergleichbaren Nachweis gem. § 44 Abs. 1 VgV er auf Anforderung einreichen wird. Nur auf Anforderung bei aussichtsreichen Bietern: Der Bieter muss auf Anforderung einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 3 Monate) einreichen.
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass er über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder einen gleichwertigen Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems verfügt. Nur auf Anforderung bei aussichtsreichen Bietern: Der Bieter muss auf Anforderung eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder einen gleichwertigen Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems einreichen.
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass er über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen Nachweis eines geeigneten Informationssicherheitsmanagementsystems verfügt. Nur auf Anforderung bei aussichtsreichen Bietern: Der Bieter muss auf Anforderung eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen Nachweis eines geeigneten IT-Sicherheitsmanagementsystems einreichen.
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