Frist abgelaufen

Sicherheits- und Servicedienstleistungen für den Thüringer Landtag

Die Angebotsfrist ist am 12. November 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 07. Februar 2025

  • Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Lockwitzer Sraße 23-27 · 9.088.244 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
26.09.2024
Angebotsfrist
12.11.2024
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Thüringer Landtag (TLT), beabsichtigt für die Zeit vom 15.05.2025 bis zum 14.05.2030 (mit einem Jahr Verlängerungsoption), Sicherheits- und Servicedienstleistungen als Auftraggeber (AG) an einen externen Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.09.24
Abgabefrist
12.11.24
Vertragsbeginn
15.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
10.400.000 €
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
poststelle@thueringer-landtag.de
Telefon
000
Website
www.thueringer-landtag.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Berufsgenossenschaft

    • Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft legen Sie bitte die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor.
    • Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
    • Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
  • Berufs- oder Handelsregister: Bitte machen Sie Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Nutzen Sie bitte hierzu den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.

  • Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung reichen Sie bitte die Erlaubnis gem. § 34 a der Gewerbeordnung ein.

  • Umsatz

    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte den netto Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Der Umsatz muss mindestens 3.400.000 EUR netto pro Jahr betragen. Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.
    • Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Angaben nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
  • Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung

    • Bitte machen Sie Angaben zum Bestehen folgender Versicherungen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns mit den genannten Mindestdeckungssummen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,00 €, für Sachschäden in Höhe von 2.500.000,00 €, für Vermögensschäden in Höhe von 250.000,00 €, für Schäden gemäß Datenschutzgrundverordnung 250.000,00 €, für Verlust bewachter Sachen 250.000,00 € sowie für Schlüsselverlustschäden 250.000,00 €. Nutzen Sie bitte hierzu den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.
    • Verfügen Sie noch nicht über den geforderten Versicherungsschutz, können Sie alternativ als Nachweis eine Erklärung von Ihnen sowie einer Versicherungsgesellschaft einreichen, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass Sie und die Versicherungsgesellschaft zum Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags mit den geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen bereit sind und der Versicherungsschutz spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragsdurchführung bestehen wird.
    • Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied eine Auskunft über den Bestand bzw. den Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
  • Referenzen

    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie bitte hierfür den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“, bei Bedarf ggf. mehrfach. Alternativ können Sie eine eigene Referenzliste einreichen, sofern diese alle Angaben aus dem vorstehenden Vordruck enthält und übersichtlich dargestellt ist.
    • Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    • - Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
    • - Wert des Auftrages,
    • - Zeitraum der Leistungserbringung,
    • - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
    • - Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
    • • Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Vergleichbarkeit liegt vor, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes (Sicherheits- oder Servicedienstleistungen) enthalten sind.
    • • Die Referenzen beziehen sich auf mindestens drei unterschiedliche Kunden.
    • • Mindestens eine Referenz umfasst insgesamt ein Auftragsvolumen von mindestens 1.700.000 Mio. Euro netto pro Jahr.
    • • Mindestens eine Referenz muss den Leistungsaspekt der Bewachung eines Objektes (Hauptwache, Empfang und Streifendienst) umfassen und zum Ende der Angebotsfrist seit mindestens zwei Jahren ausgeführt werden.
    • • Mindestens ein Referenzauftrag muss den Leistungsaspekt Sicherheitsdienstleistungen zur Absicherung von Großveranstaltungen umfassen.
    • • Mindestens eine Referenz muss den Leistungsaspekt Servicedienstleistungen vergleichbar mit Nr. 2.3.1 bis 2.3.3 der „Leistungsbeschreibung Teil A 20“ umfassen.
    • - Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    • - Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Zuschlagskriterien

  • Leistungspunkte

    • Ermittlung der Leistungspunktzahl und Prüfung des Erreichens der Mindestanforderungen:
    • Die Leistungspunktzahl (L) ermittelt sich aus der Bewertung der einzureichenden Konzepte. Die Kriterien sind im „Kriterienkatalog Leistung 21“, bestehend aus drei Arbeitsblättern dargestellt.
    • Für jedes Kriterium werden abhängig vom Grad der Erfüllung 0 bis 3 Leistungspunkte vergeben, die mit dem für jedes Kriterium angegebenen Faktor (5, 3, 2 oder 1) multipliziert werden. Insgesamt können 120 Leistungspunkte (L) erreicht werden, die sich wie folgt auf die jeweiligen Konzepte verteilen:
    • Konzept Leistung = 57 Punkte
    • + 1 Zusatzpunkt, wenn der vollständige Personalpool von 25 Sicherheitsmitarbeitern (Stammpersonal) bereits zu Vertragsbeginn gestellt wird,
    • + 1 Zusatzpunkt, wenn das eingesetzte Wachbuch barrierefrei ist und
    • + 1 Zusatzpunkt, wenn für die Alarmfahrt ein Elektrofahrzeug eingesetzt wird.
    • Konzept Personal = 45 Punkte und
    • Konzept Schulung = 15 Punkte.
    • Ein Angebot erreicht Phase 2 nur, wenn es folgende Mindestanforderungen erfüllt:
    • a) das Angebot erreicht mindestens 39 Leistungspunkte und
    • b) das Angebot erreicht in jedem Leitungskriterium, welches mit dem Faktor 5 multipliziert wird, jeweils mindestens 1 Punkt.
  • Kosten: Der Preis (P) ergibt sich aus der im „Angebotsformular 13“ anzugebenden Gesamtsumme, die sich aus den Zwischensummen für die einzelnen Leistungstitel errechnen. Skonto wird unter der Voraussetzung der Ziffer 1.10 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen 12“ berücksichtigt, soweit es keine weiteren Bedingungen enthält.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB16 Seiten
Eignungskriterien37 KB32 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB12 Seiten
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