Veröffentlichung 01.06.26 | Abgabefrist 30.06.26 | Vertragsbeginn 10.10.26 |
Eignungskriterien
Von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren: Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter
Von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren: Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Vordruck Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter
Von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben bzw. für diese tätig waren
Das beauftragte Unternehmen haftet für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden, die es bzw. seine Beschäftigten im Zusammenhang mit der Durchführung seines Auftrages verursachen oder die infolge der Verletzung der Bewachungspflicht entstehen. Der Bieter hat gem. § 6 BewachV für sich und die in seinem Unternehmen beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der Abschluss dieser Versicherung ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt gem. § 6 BewachV je Schadenereignis
Mit Angebotsabgabe ist die Gewerbeerlaubnis des Unternehmens in Kopie vorzulegen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Gewerbeerlaubnis grundsätzlich auf die natürliche oder juristische Person ausgestellt sein muss, die die ausgeschriebene Dienstleistung ausübt. Sofern die Gewerbeerlaubnis auf eine andere natürliche oder juristische Person ausgestellt ist, muss dargelegt werden, in welchem Verhältnis diese zum Unternehmen steht
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