Veröffentlichung 22.05.26 | Fragenfrist 05.06.26 | Teilnahmefrist 22.06.26 |
Eignungskriterien
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur 3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können 4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) 5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften 6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung 7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter 8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann 9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren 10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein. 11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme 12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) 13) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) 14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Rechtliche Voraussetzungen gültige Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) zur Ausübung des Bewachungsgewerbes Eintragung im Bewacherregister gemäß § 11 ff GewO Einhaltung der Bewachungsverordnung (BewachV) ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung Einhaltung Tarif- und Mindestlohn Sicherheitsgewerbe Der Bieter muss über folgende in der aktuellen Fassung bestehenden Zertifizierungen verfügen: DIN 77200 (alle relevanten Teile) - Sicherungsdienstleistungen ISO 9001:2015 (oder aktuellere Fassung) ISO 27001- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Erfüllung der Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen gem. KRITIS-Dachgesetz (nach Inkraftsetzung) und BSI-Standards bzw. IT-Grundschutz) sowie einschlägigen Regelwerken und Verordnungen Gleichwertige Zertifizierungen können zugelassen werden, sofern deren Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit Der Bieter muss folgende Leistungen nachweisen: Erfahrung in der Bewachung sicherheitsrelevanter Objekte Vorhandensein einer 24/7 einsatzfähigen Organisationsstruktur strukturierte Einsatz- und Personalplanung geeignete Kommunikations- und Berichtssysteme Anforderungen an eingesetztes Personal Für die Durchführung der Sicherheitsdienstleistungen darf ausschließlich Personal eingesetzt werden, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO Eintragungsfreies Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) Nachweis einer gültigen Registrierung im Bewacher-Register (Bewacher-ID) Nachweis der überprüften Zuverlässigkeit durch den eigenen Arbeitgeber Einverständnis zur Überprüfung nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz ohne Beanstandungen (Stufe SÜ2) sobald erforderlich Mindestalter 21 Jahre Berufserfahrung im KRITIS-Umfeld und entsprechende Reaktionskompetenz Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Regelmäßige Fort- und Weiterbildungs- bzw. Schulungsmaßnahmen KRITIS-Spezifische Anforderungen Aufgrund der besonderen sicherheitsrelevanten Bedeutung der zu schützenden Anlagen handelt es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um Sicherheitsdienstleistungen im Umfeld kritischer Infrastruktur (KRITIS). Die Bewachung dieser Anlagen stellt erhöhte Anforderungen an Organisation, Qualifikation, Zuverlässigkeit und Sicherheitsmanagement des Auftragnehmers. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren werden daher ausschließlich Sicherheitsdienstleister zugelassen, die nachweislich über umfassende Erfahrung in der Bewachung sicherheitsrelevanter Objekte sowie über ein etabliertes Sicherheits- und Qualitätsmanagement verfügen. Der Bieter muss insbesondere nachweisen: Erfahrung in der Bewachung von Objekten mit erhöhtem Sicherheitsbedarf verfügen, insbesondere in folgenden Bereichen: Energieversorgung Industrieanlagen Verkehrsinfrastruktur Behörden oder vergleichbare Einrichtungen mit erhöhtem Schutzbedarf Hierzu sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren vorzulegen. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
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