Veröffentlichung 30.06.26 | Fragenfrist 21.07.26 | Abgabefrist 30.07.26 | Öffnung 30.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Der Wirtschaftsteilnehmer muss zur Ausübung des Bewachungsgewerbes berechtigt sein und hierfür die erforderliche Gewerbeerlaubnis besitzen.
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden verfügen oder eine verbindliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens vorlegen, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen müssen mitversichert sein.
Der Wirtschaftsteilnehmer muss mindestens drei vergleichbare Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten Sicherheitsdienstleistungen zur Betreuung von Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr und Sicherheitsanforderungen vorlegen.
Der Wirtschaftsteilnehmer muss nachweisen, dass das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal über die in den Vergabeunterlagen geforderten fachlichen Qualifikationen, Berufserfahrung und Schulungen verfügt. Hierzu gehören insbesondere die Sachkunde gemäß § 34a GewO oder eine höherwertige Qualifikation sowie die weiteren in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen.
Der Wirtschaftsteilnehmer muss nachweisen, dass er über eine Zertifizierung nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 oder jeweils gleichwertige Zertifizierungen verfügt. Die Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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