Veröffentlichung 04.07.24 | Fragenfrist 25.07.24 | Teilnahmefrist 05.08.24 |
Eignungskriterien
- Bewerberselbstauskunft gemäß Formblatt - Darstellung des Bewerberunternehmens. (Hinweis: Darzustellen ist der Bewerber, nicht die Holding bzw. der Konzern, dem der Bewerber ggf. angehört) - Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. (Hinweis: Der Auszug bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) - Aktueller (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. - Aktuelle (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Nachweise von mindestens zwei Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. - Aktuelle (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes. - Aktuelles (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister des Einzelunternehmers oder sämtlicher natürlicher Vertreter der juristischen Person oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers. (Hinweis: Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister meint nicht: Gewerbezentralregisterauszug. Bei juristischen Personen ist das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstand vorzulegen.) - Eigenerklärungen zum Geheimschutz gemäß Formblatt - Erklärungen zu Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB sowie zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs. - Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 BewachV). Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
- Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen durch Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Angabe von mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die die unten angeführten Mindestanforderungen erfüllen. - Nachweis des Betriebs einer eigenen oder der Aufschaltung auf eine fremde Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), die gem. der VdS-Richtlinie 3138 zertifiziert ist oder einer Alarmempfangsstelle (AES), die gem. der DIN EN 50518 zertifiziert ist. Für ausländische Bewerber: Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung, dass die Kriterien der VdS-Richtlinie 3138 erfüllt werden, falls eine Zertifizierung nach DIN EN 50518 nicht vorliegt. - Vorlage einer Auflistung der Mitarbeiteranzahl, die in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich bei der ausführenden Gesellschaft beschäftigt waren. Die Benennung erfolgt nach den folgenden beruflichen Qualifikationen: Administration, Meister für Schutz und Sicherheit (oder IHK-geprüfter Werkschutzmeister), Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit, IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft), Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung gem. § 9 BewachV, Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO, Auszubildende zur Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Für ausländische Bewerber: Auflistung der Mitarbeiterzahl nach den Qualifikationen, die den oben genannten im jeweiligen Land entsprechen. - Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen. - Zertifizierung nach oder Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2022-10 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 7). Hinweis: Nachweise über eine Zertifizierung gem. DIN 77200-1:2017-11 werden als gleichwertig betrachtet und akzeptiert. Für ausländische Bewerber: Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2022-10 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 7). Mindestanforderung bzgl. Referenzen: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz im Kriterium a) eingereicht werden. a) Vergleichbare Referenzen im Bereich Objektschutz für sicherheitsempfindliche Einrichtungen, die Verträge betreffen, die entweder noch laufen, aber mindestens sechs Monate vor dem Ende der Teilnahmefrist begonnen haben oder maximal 3 Jahre vor dem Ende der Teilnahmefrist beendet wurden. Als vergleichbar werden Aufträge angesehen, die alle folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Sicherheitsdienstleistungen in sicherheitsempfindlichen Einrichtungen (z.B. Bundesministerien, Botschaften, Verkehrsflughäfen, kerntechnische Anlagen, militärische Einrichtungen, nach ISO 14298 zertifizierte Unternehmen), - Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren - Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen mindestens 500.000 EUR p.a. b) Vergleichbare Referenzen im Bereich Objektschutz, die Verträge betreffen, die entweder noch laufen, aber mindestens sechs Monate vor dem Ende der Teilnahmefrist begonnen haben oder maximal 3 Jahre vor dem Ende der Teilnahmefrist beendet wurden. Als vergleichbar werden Aufträge angesehen, die alle folgende Mindestanforderungen erfüllen: - allgemeine Objektschutzdienstleistungen - Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren - Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen mindestens 500.000 EUR p.a. Darüber hinaus müssen Referenzen folgende weitere Mindestanforderungen einhalten, um wertungsfähig zu sein: - Angabe des Auftraggebers - Angabe eines Ansprechpartners mit E-Mail oder Telefonnummer Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die definierten Mindestanforderungen erfüllen. Insgesamt werden die ersten fünf genannten Referenzen bewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Referenzen, die das Kriterium a) erfüllen, erhalten zwei Punkte pro Referenz, die über die Mindestanforderung (eine Referenz im Kriterium a) hinausgeht. Referenzen, die das Kriterium b) erfüllen, erhalten einen Punkt pro Referenz. Maximal erreichbar sind daher acht Punkte (fünf Referenzen, die das Kriterium a) erfüllen). Jede Referenz wird nur einmal gewertet, je nachdem welches der beiden Kriterien a) oder b) sie erfüllt. Kommt es auf den ersten Rängen zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr fünf Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren würden, werden alle Bewerber innerhalb der ersten Ränge mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Zur Auflistung der Referenzen ist das Tabellenblatt "Referenzen" im Vordruck I.4 "Unternehmensabfrage" zu verwenden.
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