Öffentliche Ausschreibung

Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs - Konzession ab 01.07.2026

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Auftraggeber

Justizvollzugsanstalt Halle

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind 4 Konzessionsverträge ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen für Haftanstalten und in der Folge um Konzessionen zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des § 153 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das in diesem Zusammenhang durch den jeweiligen Konzessionsnehmer den Gefangenen anzubietende Sortiment hat insbesondere Nahrungs-, Genuss-, Körperpflege- und Reinigungsmittel sowie sonstige Waren des täglichen Gebrauchs und sonstige Dienstleistungen abzudecken. Der Gefangeneneinkauf ist in Form eines Bestelleinkaufs (auch Tüten- bzw. Paketeinkauf) unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und der im Übrigen allgemein geltenden technischen, medizinischen und hygienischen Vorgaben nach einschlägigem deutschem und europäischem Recht umzusetzen. Die Konzessionsverträge werden für die Dauer von 3 Jahren ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 geschlossen. Die Verträge verlängern sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Die Konzessionsverträge enden spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zum 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Charakteristisch für den Bestelleinkauf ist die Lieferung von vorab durch den Konzessionsnehmer in dessen eigenen Räumlichkeiten vorsortierter und in Kartons/Kisten/Beuteln getrennt verpackter Bestellungen für die Gefangenen. Die Waren werden dann an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten an die Gefangenen ausgegeben. Für die tatsächliche Abwicklung des Einkaufs (Anlieferung, Verteilung, anfallende Entsorgungstätigkeiten, etc.) steht seitens der Konzessionsgeber kein Personal vor Ort zur Verfügung. Das gesamte Personal im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (auch vor Ort in den Vollzugseinrichtungen) sowie ggf. benötigten technischen Hilfsmittel sind von den Konzessionsnehmer zu stellen. Der Einkauf für die Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen findet jeweils in 2-wöchigen Rhythmus statt.

Lose (4)

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