Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug. Derzeit verfügt die Einrichtung über 4 räumlich separate, aber miteinander vernetzte Schleusen. Alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sind einzuhalten (z. B. § 34 a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung des BMWI). Einsatz von Stammpersonal mit mehrjähriger Berufserfahrung. Der Objektleiter verfügt mindestens über die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. In 3 Häusern ist die Tagschicht zusätzlich zum Objektleiter (Fachkraft für Schutz und Sicherheit) mit mindestens einer Servicekraft für Schutz und Sicherheit zu besetzen.