Veröffentlichung 07.05.24 | Fragenfrist 31.05.24 | Abgabefrist 07.06.24 | Öffnung 07.06.24 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung: Alle Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich: 1. Der Bieter erklärt in der Eigenerklärung, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen zu sein. Auf gesondertes Anfordern wird der Bieter einen aktuellen Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaft) nachreichen. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern). 2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung grundsätzlich durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Liegt keine Präqualifikation vor, ist der Nachweis zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formular 2 (zusätzlich auch von eignungsverleihenden Nachunternehmern) zu erbringen. 3. Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular 3: Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. 4. Nachunternehmererklärung gemäß Formular 4: Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist das Formular 4 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen, einschlägigen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einschränkung nach § 6d Abs. 4 EU VOB/A.
Zulassung nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Abs. 4: Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen sind (GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Abs. 4). Die Zulassung ist vorzulegen. Eine Eignungsleihe ist für die wesentlichen Arbeiten zur Asbest- (und KMF-) Sanierung nach § 6d Abs. 4 VOB/A EU ausgeschlossen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich: 1. Durchschnittlicher Nettojahresgesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, bei denen Abbrucharbeiten unter Beachtung der TRGS 519 und TRGS 521 durchgeführt wurden. 2. Angabe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich: Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben können unter Verwendung des Formulars 4 oder durch gesonderte, freie Erklärung erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Das Formular kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis
Umgang mit Gefahrstoffen: Abgefragt wird die Qualität der Leistung im Umgang mit Gefahrstoffen (insbesondere nach TRGS 519 und TRGS 521) durch Benennung von mindestens drei Referenzen. Diese Referenen unterscheiden sich von den Referenzen zu den Eignungskriterien. Es sind also insgesamt sechs Referenzen vorzulegen.
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