Frist abgelaufen

SMB - PMU - VE B-305-3 Stahlbau Dachtragwerk nach DIN 18299, 18334, 18335, 18340, 18360, 18363, 18364, 18451, 18459 - Vergabe 2131/2025

Museumsinsel Pergamonmuseum - VE B-305-3 Stahlbau Dachtragwerk nach DIN 18299, 18334, 18335, 18340, 18360, 18363, 18364, 18451, 18459 - Vergabe 2131/2025

Zeitplan

Fragenfrist
29.10.25
Veröffentlichung
03.11.25
Abgabefrist
14.11.25
Öffnung
14.11.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
46 Tage
E-Mail
Vergabe.Berlin@bbr.bund.de
Telefon
+49 30-184010
Website
http://www.evergabe-online.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
    • Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
    • Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
    • Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
    • Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
    • Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
    • Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
    • Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
  • Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei

    • https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
    • Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
    • Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
  • Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
    • Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
    • Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
    • Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
    • Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
    • Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
    • Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
  • Weitere Nachweise / Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind

    • Referenzbescheinigungen für Bauleistungen:
    • Referenzen mit Vorlage der Referenzbescheinigung (VHB FB 444) oder gleichwertiger Referenzbescheinigungen
    • Mit dem Angebot sind Referenzbescheinigungen des Bieters vorzulegen.
    • Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter mit dem Angebot geeignete Referenzen einreichen.
    • Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
    • Die Referenzbescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten:
    • - Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder deren Vertretung mit
    • namentlicher Benennung, Anschrift und Kontakt (Telefon, Email)
    • - Bezeichnung des Bauvorhabens
    • - Ausgeführte Leistung, bei Gewerkebündelung z.B. erweiterte Rohbau oder
    • Generalunternehmer Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
    • - Ort der Ausführung (Ort/Straße)
    • - Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Baufertigstellung
    • - Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-
    • Partner, Nachunternehmer
    • - Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung
    • des PQ-Verfahrens auf die sich die Referenz bezieht
    • - Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau, Denkmal
    • - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
    • Leistung einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung
    • gemacht wurden, wie
    • - Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
    • - die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
    • - wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der
    • Bauausführung
    • - dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
    • - die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend
    • verweigert
    • - wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
    • - Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
    • Bei Referenzbescheinigungen für Einzelleistungen ist der vom Betrieb
    • erbrachte maßgebliche Leistungsumfang stichwortartig zu benennen unter
    • Angabe von:
    • - den ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, t, kg)
    • - dem Auftragswerts der ausgeführten Einzelleistungen in Euro netto.
    • - der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
    • Bei der Leistung Stahlbau im Bestand sind außerdem die besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen stichwortartig anzugeben.
  • Weitere Nachweise / Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind

    • 1.1 Referenzbescheinigungen für Einzelleistung Stahlbau im Bestand
    • Es sind Referenzbescheinigungen von maximal 2 abgeschlossenen
    • Bauvorhaben mit Angaben zu im eigenen Betrieb maßgeblich erbrachten
    • Bauleistungen aus dem Bereich Stahlbau vorzulegen. Die Bauvorhaben müssen im Bestand ausgeführt worden sein. Die Referenzen müssen in Summe einen Auftragswert von mindestens 1.000.000 Euro netto aufweisen. Die Ausführung der Leistungen muss in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren liegen.
    • 1.2 Referenzbescheinigungen für Einzelleistung Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauteilen im Bestand
    • Es sind Referenzbescheinigungen von maximal 3 abgeschlossenen
    • Bauvorhaben mit Angaben zu erbrachten Bauleistungen aus dem Bereich Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen vorzulegen (bei Nachunternehmereinsatz ist dessen Eignung für durch entsprechende Referenzbescheinigungen nachzuweisen). Die Bauvorhaben müssen im Bestand ausgeführt worden sein. Die Referenzen müssen in Summe einen Auftragswert von mindestens 500.000 Euro netto aufweisen. Die Ausführung der Leistungen muss in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren liegen.
  • Präqualifikation für Stahlbauarbeiten und Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen oder FB 124, Kriterium

    • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität:
    • Zusätzliche Eignungsnachweise zur technischen Leistungsfähigkeit:
    • 1. Nachweis der Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten
    • Mit dem Angebot ist bei inländischen Bietern eine gültige Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband für Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein) vorzulegen, bei ausländischen Bietern ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis.
    • 2. Nachweis Befähigung zur Herstellung von Tragkonstruktion aus Stahl
    • Mit dem Angebot ist ein gültiges EG-Zertifikat für das Schweißen der Tragkonstruktion aus Stahl, für mindestens die Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1090-1: 2012-02 für alle Arten der im LV beschriebenen Stahlbauarbeiten, vorzulegen durch:
    • - Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauten nach DIN EN 1090-2: 2024-09 (Abschnitt 7) oder DIN EN 1090-2: 2018-09 (Abschnitt 7).
    • Als Eignungsnachweis gilt alternativ (gem. Liste der Technischen Baubestimmungen vom 12.04.2024 (VVTB Bln):
    • - ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN
    • 1090-1: 2012-02, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle
    • entsprechend DIN EN 1090-1: 2012-02 zertifiziert ist
    • oder:
    • - ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2: 2011-10 bzw. DIN EN 1090-2:2018-09 in Verbindung mit
    • DIN EN 1090-1: 2012-02, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes
    • Schweißzertifikat.

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