Frist abgelaufen

Software für Onlineberatung

Die Angebotsfrist ist am 01. März 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 14. März 2025

  • zone35 GmbH & Co. KG, Berlin
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
27.02.2023
Angebotsfrist
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), im Folgenden Auftraggeber genannt, ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Dienstsitz in Köln. Beim BAFzA werden die Aufgaben zu den Hilfetelefonen Gewalt gegen Frauen und Schwangere in Not umgesetzt. Beraterinnen bieten täglich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche anonym und kostenfrei psychosoziale Erstberatung, Krisenintervention, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an. Beratungen erfolgen nicht nur telefonisch, sondern auch per Mail, Termin- und Sofortchat in einem Altsystem. Zur Sicherstellung des Beratungsauftrages nach der Ablösung des Altsystems ist daher die Beschaffung einer virtuellen Beratungsstelle erforderlich. Die Datenmigration aus dem Altsystem ist nicht vorgesehen.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.02.23
Teilnahmefrist
01.03.23
Vertragsbeginn
01.07.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften

    • Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
    • das betreffende Unternehmen vorzulegen.
    • Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
    • Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
    • a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution
    • b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
    • c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
    • d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB12 Seiten
Eigenerklärung42 KB24 Seiten
Eignungskriterien287 KB4 Seiten
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