Veröffentlichung 30.06.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (VgV-Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 55 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 55 multipliziert. Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus folgender Berechnungsformel: (niedrigster Angebotspreis)/(Preis des zu wertenden Angebots) x 55=Punktwert Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Qualität anhand des Unterkriterium A in Form des Konzepts "Servicequalität"
Qualität anhand des Unterkriterium B in Form des Konzepts "Lieferausfall"
Nachhaltigkeit: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
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