Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 06.08.26 | Abgabefrist 25.08.26 | Öffnung 26.08.26 | Vertragsbeginn 16.10.26 |
Eignungskriterien
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem Eignungsleihgeber muss es sich um: - einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) oder - eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über die Durchführung von mindestens zwei Prüfungen von Kreditinstituten gemäß § 44 Abs. 1 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 Verordnung (EU) 909/2014 einzureichen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Prüferteam muss in der Zusammensetzung aus mindestens einem Prüfungsleiter (m/w/d), einem erfahrenen Prüfer (m/w/d) und drei weiteren für die Leistungserbringung geeigneten Prüfern (m/w/d) bestehen. Prüfungsleiter (m/w/d), erfahrene Prüfer (m/w/d) und alle weiteren Prüfer (m/w/d) des für die Leistungserbringung konkret benannten Prüferteams verfügen über ebenso gute Kenntnisse der deutschen Sprache wie auch fachbezogen gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift - es wird für beide Sprachen mindestens die Sprachniveaustufe B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt. Prüfungsleiter (m/w/d), erfahrene Prüfer (m/w/d) und mindestens zwei weitere der für den Auftrag vorgesehenen Prüfer (m/w/d) verfügen über rechtliche Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) i.V. mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 und der damit verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines Institutes sowie dessen Compliance-Funktion. Darüber hinaus gelten nachfolgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal je nach zugewiesener Rolle im Prüfungsteam: Prüfungsleiter (m/w/d) Der Bieter bestimmt in § 8 des Vertrages einen Prüfungsleiter und ggf. einen stellvertretenden Prüfungsleiter. Der/Die für den Auftrag vorgesehenen Prüfungsleiter verfügen über rechtliche Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) i.V. mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 und der damit verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines Institutes sowie dessen Compliance-Funktion. Die als Prüfungsleiter eingesetzte(n) Person(en) verfügt/en über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung bei der gesamten Planung und Durchführung von Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG und eine als Prüfungsleiter eingesetzte Person hat idealerweise bereits die Karrierestufe "Partner" erreicht. Die als Prüfungsleiter eingesetzten Person(en) gibt/geben jeweils mindestens drei Prüfungen im Zeitraum nach dem 01.01.2022 als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG verantwortet haben. Erfahrene Prüfer (m/w/d) Für die Leistungserbringung vorgesehene erfahrene Prüfer (m/w/d) verfügen über Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) i.V. mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 und der damit verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines Institutes sowie dessen Compliance-Funktion. Die als erfahrene Prüfer eingesetzte(n) Person(en) verfügen über mehr als zwei Jahre Berufserfahrung bei der Durchführung von Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG. Die als erfahrenen Prüfer eingesetzte(n) Person(en) gibt/geben jeweils mindestens eine Prüfung im Zeitraum nach dem 01.01.2022 als Referenz an. Prüfer (m/w/d) Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Prüfer (m/w/d) verfügen über mindestens zwei Jahre Prüfungserfahrung und haben bereits mindestens an einer Prüfung gem. § 44 Abs. 1 KWG teilgenommen. Die als Prüfer eingesetzten Personen geben jeweils mindestens eine Prüfung im Zeitraum nach dem 01.01.2022 als Referenz an. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nichtvorliegen von Interessenkonflikten: Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und um die Unbefangenheit der Prüfer (m/w/d) für die aufsichtliche Prüfung sicherstellen zu können, sind der Jahresabschlussprüfer des aktuellen und der letzten zwei Geschäftsjahre des zu prüfenden Instituts ausgeschlossen. Ferner sind Prüfer (m/w/d) ausgeschlossen, die wegen Ausschlussgründen nach § 319 Abs. 2 bis 4 HGB zum Zeitpunkt der Ausschreibung von der Abschlussprüfung ausgeschlossen wären, jedoch wegen Tätigkeiten i.S. von § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB nur, soweit diese sich auf den Gegenstand der ausgeschriebenen Prüfung nicht nur unwesentlich ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind auch Prüfer m/w/d), die im letzten Jahr vor der Prüfungsanordnung bei dem Institut vergleichbare, von europäischen Institutionen beauftragte Prüfungen oder Beratungsaufträge durchgeführt oder Beratungs- oder Bewertungsleistungen erbracht oder bei der Durchführung der Internen Revision verantwortlich mitgewirkt haben, jedoch nur, sofern diese Tätigkeiten Berührungspunkte zu der hier ausgeschriebenen Prüfung aufweisen. Dies gilt auch, wenn eine Person, mit welcher der Prüfer (m/w/d) seinen Beruf gemeinsam ausübt, oder eine bei ihm beschäftigte Person ausgeschlossen ist. Darüber hinaus findet § 319b HGB entsprechende Anwendung, der Bieter darf weiterhin keine Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht haben. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Festpreis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des § 127 GWB i.V. mit § 58 VgV erteilt. Die Prüfung wird zu einem Festpreis durchgeführt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der in § 14 Abs. 1 des Vertrages angegebene Festpreis zuzüglich Umsatzsteuer.
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