Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 04.08.26 | Abgabefrist 11.08.26 | Vertragsbeginn 17.10.26 |
Eignungskriterien
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist spätestens auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber), - die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. 4) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen, in den Jahren 2023 bis 2025, 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Eigenerklärung über Referenzen: Mindestens 30 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Lieferung und Montage von Abfallsammelfahrzeugen entsprechend der Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnisse. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Referenzen, innerhalb einer gesetzten Frist, zu benennen.
Zuschlagskriterien
Preis: Für das Kriterium "Preis" werden max. 250 Punkte vergeben.
Werkstattnähe Vertragswerkstatt Fahrgestell: Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für das Fahrgestell zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 30 km entfernt sein. Für 1 km werden 50 Punkte und ab 31 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Werkstattnähe Vertragswerkstatt Aufbau: Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für den Aufbau zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 150 km entfernt sein. Für 1 km werden 100 Punkte und ab 151 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Werkstattnähe Vertragswerkstatt Schüttung: Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für die Schüttung zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 150 km entfernt sein. Für 1 km werden 100 Punkte und ab 151 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.
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