Veröffentlichung 16.06.26 | Fragenfrist 08.07.26 | Abgabefrist 16.07.26 |
Eignungskriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung des Unternehmens (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenzen benannt mit mind. folgenden Angaben
Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angegeben.
Eigenerklärung (Formblatt 14 Eigenerklärung zur Eignung), ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Eigenerklärung (Formblatt 124), dass ein Insolvenzvefahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltesVerfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Auftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. ODER: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätitgt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt.
Zuschlagskriterien
Das günstigste wertbare Angebot, welches alle gestellten Anforderungen erfüllt, erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag.
Das günstigste wertbare Angebot, welches alle gestellten Anforderungen erfüllt, erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag.
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